Verrechnung Zahlung KFB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Blueberry

#1

06.06.2018, 13:13

So jetzt habe ich gleich nochmal eine Frage:

In einer finanzgerichtlichen Angelegenheit wurde am 10.01. ein KFB erlassen. Hiergegen haben wir Erinnerung eingelegt. Den Betrag aus dem KFB hat die Gegenseite dann bereits am 10.02. bezahlt. Nun liegt uns jedoch der geänderte KFB vor. Meine Frage ist nun, wie verbuche ich das dann im FoKo, damit die Zinsberechnung stimmt? Denn die Zahlung (10.02.) war ja vor dem Erlass des geänderten KFB (02.05.).

Vielen Dank.
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Liesel
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#2

06.06.2018, 13:27

Der geänderte KfB dürfte doch hinsichtlich des Zinsbeginnes gleich sein. :kopfkratz
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Blueberry

#3

06.06.2018, 13:41

Naja das schon, aber muss ich denn nicht den KFB mit dem Datum des geänderten KFB (02.05.) buchen?
Und wenn es mir dann die Zahlung am 10.02. bucht, können die Zinsen ja nicht stimmen. Oder liege ich jetzt falsch?
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booo
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#4

06.06.2018, 13:59

Liesel hat geschrieben:Der geänderte KfB dürfte doch hinsichtlich des Zinsbeginnes gleich sein. :kopfkratz
Sehe ich auch so bzw. man liest ja auch nichts anderes...
--> und deshalb behandelst Du die Sache im Forderungskonto so, als ob garkein Erinnerungsverfahren stattgefunden hat :lol:
HF einbuchen (vom KfB 10.01) nebst Zinsen dazu und dann buchst Du die Zahlung am 10.02. normal ein
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
Blueberry

#5

06.06.2018, 14:26

Naja das Datum wäre ja dann falsch. Denn dann müsste ich den jetzigen KFB unter dem Datum vom ursprünglichen KFB (10.01.) buchen und ich habe ja zwei verschiedene Beträge. :kopfkratz
Versteht ihr, was ich meine?
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Adora Belle
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#6

06.06.2018, 14:46

Nein.

Du hängst Dich am Datum des KFB auf. Wichtig ist aber nur der Inhalt, insbesondere der Zinsbeginn.
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#7

06.06.2018, 15:54

Blueberry hat geschrieben:... und ich habe ja zwei verschiedene Beträge. :kopfkratz
*mit :kopfkratz

wurde denn der HF-Betrag oder die Zinsen im neuen KfB geändert? Du schreibst dazu ja leider nichts.


Blueberry hat geschrieben: Versteht ihr, was ich meine?
Nö. Immer noch nicht.
Sorry 268

- Du hast den KfB-Betrag - sagen wir mal 100,00 Euro. Den buchst Du ein mit Datum 10.01. und Zinsen ab XY ,
- dann buchst Du Deine Zahlung am 10.02. ein
- und nach der Berechnung im Foko siehst Du dann (mit Stand 10.02.,) wie viel noch an Zinsen zu bezahlen wäre... (wenn!)
...und außerdem bin jetzt offiziell fertig, weil ich inoffiziell keinen Bock mehr hab Bild
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