KFA- Geschäftsgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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michelle0807
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#1

30.05.2018, 09:06

Hallo,

ich stehe gerade total auf dem Schlauch:

Ich soll einen KFA machen, wir waren Kläger. Im Urteil steht drinnen, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch unsere Gerichtskosten und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten tragen müssen. Ich würde den KFA jetzt so beginnen:

1,6 GE Nr. 2300 (wg. Erhöhung)
1,6 VG Nr. 3100
abzgl. 0,75 GE

Stimmt das so? Oder darf ich die Geschäftsgebühr nur anrechnen, aber nicht mit rein nehmen?

Danke für Eure Antworten.
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AliceImWunderland
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#2

30.05.2018, 09:15

Die Geschäftsgebühr kannst du nur anrechnen, wenn diese Euch zugesprochen und vom Beklagten zu zahlen ist.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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michelle0807
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#3

30.05.2018, 09:23

Hallo, erstmal danke für deine Antwort. Also stimmt meine Überlegung so? Unsere außergerichtlichen Kosten sind ja von den Beklagten zu bezahlen.
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Ciara
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#4

30.05.2018, 09:38

michelle0807 hat geschrieben:Hallo, erstmal danke für deine Antwort. Also stimmt meine Überlegung so? Unsere außergerichtlichen Kosten sind ja von den Beklagten zu bezahlen.
Die Geschäftsgebühr gehört nicht in den KFA. Du hättest sie ja auch doppelt drin, wenn du es schon im Urteil hast. Ggf. halt nur die Anrechnung.
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#5

30.05.2018, 09:39

michelle0807 hat geschrieben:Hallo, erstmal danke für deine Antwort. Also stimmt meine Überlegung so? Unsere außergerichtlichen Kosten sind ja von den Beklagten zu bezahlen.
Habt Ihr die Geschäftsgebühr eingeklagt und ist über diesen Anspruch entschieden worden?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#6

30.05.2018, 11:24

michelle0807 hat geschrieben:Hallo,

Im Urteil steht drinnen, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch unsere Gerichtskosten und die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten tragen müssen. Ich würde den KFA jetzt so beginnen:
Das bedeutet aber nicht, dass die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr tituliert ist.
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#7

30.05.2018, 11:31

"Außergerichtlich" meint die im Verfahren anfallenden RA-Kosten (VG, TG, ...)

Die Geschäftsgebühr ist "vorgerichtlich".
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