Vorstellung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Susanne.K.
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#1

25.05.2018, 14:05

Hallo Ihr hilfreichen ReNos,

ich habe schon so oft bei Euch Hilfe gefunden, dass ich mich dafür erstmal bedanken muss.
Jetzt will ich hier selbst ein bischen mitmachen.

Meine erste Frage bezieht sich auf eine Kontenauskunft, die ich durch den GVZ erhalten habe.
Wenn der Schuldner nur Verfügungsberechtigt ist auf einem Konto aber nicht Kontoinhaber kann ich da auch einen Pfüb in dieses Konto machen?
Sonnenblume1804
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#2

25.05.2018, 15:09

Hallo :-)

wenn der Schuldner nur Verfügungsberechtigter ist kannst Du keine Pfändung anbringen.

Du könntest allenfalls prüfen, wenn Gelder des Schuldners auf das Konto gehn, ob Du diesen Auszahlungsanspruch gegenüber dem Kontoinhaber pfänden kannst.

LG :-)
Flora
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#3

25.05.2018, 15:09

Das Konto des Dritten konkret kannst Du nicht pfänden. Du kannst lediglich den Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner (= den Kontoinhaber) pfänden.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#4

25.05.2018, 15:30

Flora hat geschrieben:Das Konto des Dritten konkret kannst Du nicht pfänden. Du kannst lediglich den Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner (= den Kontoinhaber) pfänden.
Sofern der Schuldner überhaupt einen Herausgabeanspruch hat. Ich bin bei meinen Eltern auch verfügungsberechtigt, es kommt aber kein Anspruch von mir drauf.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Susanne.K.
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#5

25.05.2018, 15:41

Danke für Eure Hilfe!
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