Ihr Lieben,
das hatte ich noch nicht, also dachte ich mir ich frage mal die Wissenden
Mandantin wird verklagt (Zustimmung zur Untervermietung), reicht Widerklage (Räumung) ein und verklagt einen weiteren Bewohner auf Räumung.
Im Prozessverhältnis zwischen der Klägerin und meiner Mandantin beträgt der SW 22.347 €, im Prozessverhältnis zwischen meiner Mandantin und dem Drittwiderbeklagten beträgt der SW 5.967 €.
Außergerichtlich gab haben nur die Klägerin und meine Mandantin kommuniziert/gestritten.
Es gab einen Termin. Das Verfahren gegen den Drittwiderbeklagten wurde übereinstimmend (zwischen Mandantin und Drittwiderbeklagtem) für erledigt erklärt, da der Drittwiderbeklagte nach Klagzustellung ausgezogen ist.
Meine Frage gilt der Abrechnung gegenüber der Mandantin:
Rechne ich die zwei Prozessverhältnisse getrennt ab? Das wäre leicht --> wg. 22.347 € --> 1,3 VG - 0,65 GG + 1,2 TG und wg. 5.967 € 1,3 VG
Oder muss ich gegenüber der Mandantin die Streitwerte (bei der VG) addieren?
Falls der Beitrag in dieser "Abteilung"/Unterforum falsch ist, bitte verschieben
vanhitomi
Abrechnung bei 2 Prozessverhältnissen + 2 Streitwerten
- Anahid
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Du hast eine Mandantin, zwei Gegner und damit musst Du die Streitwerte zusammenrechnen, da ja kein Gesamtschuldverhältnis besteht. Der Anspruch auf Räumung besteht ja gegen jeden gesondert.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Anahid
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Da der zweite Widerbeklagte ja sofort nach der Klagezustellung ausgezogen ist, kann nur die VG nach dem hohen Streitwert entstanden sein und ja, die Zusammenrechnung gilt auch für das KF-Verfahren.
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