Ehefrau als Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Spiderman
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#1

18.05.2018, 16:30

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage zum folgenden Sachverhalt:

Der Schuldner hat die Vermögensauskunft abgegeben. In der VA hat er angegeben, dass die ihm zustehenden Sozialleistungen auf das Konto der Ehefrau geht. Ich kann demnach die Ehefrau als Drittschuldner angeben. Wie formuliere ich dann im PfÜB den Anspruch? Bei Lohn- und Kontenpfändung ist es ja insoweit klar, aber wie verhält es sich hier? Ich müsste das im PfÜB unter dem Punkt G näher begründen. Aber ich weiß nicht wie.

Kann mir bitte jemand helfen?

D-A-N-K-E
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Soenny
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#2

18.05.2018, 17:58

Benutz mal bitte die Suchfunktion und such nach "Auszahlungsanspruch pfänden" ;)
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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Geiselmann
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#3

18.05.2018, 19:40

Lässt ein Schuldner sein Arbeitseinkommen auf das Konto eines Dritten überweisen und unterlässt er es, ein (eigenes) P-Konto (§ 850k Abs. 1 ZPO) zu unterhalten, greifen die Schuldnerschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO nicht ein, wenn ein Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Dritten ergreift. Insbesondere ist § 850k ZPO weder direkt noch entsprechend anwendbar. In einem solchen Fall kann die Pfändung des Gläubigers beim Drittschuldner nicht als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung i.S.d. § 826 BGB angesehen werden.
- BVerfG 29.5.15, 1 BvR 163/15 -

S. Geiselmann
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