neue Datenschutzverordnung
- Anahid
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Bei uns werden Telefonnummern nicht im System gespeichert. Warum denn auch? Kann ja nicht sein, wenn ich einen Werbeanruf bekomme, dass die Nummer dann hier gespeichert wird von dem Unternehmen und ich die auch noch über Datenschutz aufklären soll. Als wären solche Werbeanrufe nicht schon nervig genug.
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Wir haben eine Telefonanlage, die uns eben anzeigt, welche Nummer anruft. Die Nummer wird dann in einem System gespeichert für höchstens eine Woche.
Mein Chef meinte eben, wenn Mandanten anrufen und ich mir ihre Nummer notiere für einen Rückruf, dann muss ich die auch darüber aufklären.
Mein Chef meinte eben, wenn Mandanten anrufen und ich mir ihre Nummer notiere für einen Rückruf, dann muss ich die auch darüber aufklären.
- Anahid
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Das mit der Abspeicherung von Daten in der Telefonanlage muss man doch abstellen können, oder?
Ich denke nicht, dass Du, wenn Du eine Nummer für einen Rückruf aufnimmst, auf den Datenschutz hinweisen musst oder speichert Ihr das irgendwo? Hier wird der Rückruf notiert und die Notiz nach erfolgtem Rückruf vernichtet. Entsteht ein Mandat, erhält der Mandant eh eine Datenschutzerklärung. Entsteht kein Mandat, sind auch keine Daten hier gespeichert.
Ich denke nicht, dass Du, wenn Du eine Nummer für einen Rückruf aufnimmst, auf den Datenschutz hinweisen musst oder speichert Ihr das irgendwo? Hier wird der Rückruf notiert und die Notiz nach erfolgtem Rückruf vernichtet. Entsteht ein Mandat, erhält der Mandant eh eine Datenschutzerklärung. Entsteht kein Mandat, sind auch keine Daten hier gespeichert.
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Soweit die DSGVO bereits handschriftliche Aufzeichnungen erfasst, müsstest Du rein theoretisch Dein Mdt. darauf hinweisen, dass Du seine Nummer bzw. seinen Namen notiert hast.Anahid hat geschrieben: Ich denke nicht, dass Du, wenn Du eine Nummer für einen Rückruf aufnimmst, auf den Datenschutz hinweisen musst oder speichert Ihr das irgendwo?
- Sputnik85
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Hi, ich häng mich mal mit rein. Wir hatten gestern an einem Webseminar dazu teilgenommen... Das artet doch ganz schön aus oder?
Man dürfte ja auch kein Fax mehr schicken wurde gesagt - und dann les ich hier jetzt, dass man direkt bei Aufnahme von Infos (auch am Telefon) auf Datenschutz hinweisen müsste? Dann ist ja immer mein zweiter Satz "Vielen Dank für die Infos Frau/Herr xy, ich verweise insofern auf den Datenschutz." Ernsthaft?
Wie soll das denn alles in der Praxis bitte umgesetzt werden?
Man dürfte ja auch kein Fax mehr schicken wurde gesagt - und dann les ich hier jetzt, dass man direkt bei Aufnahme von Infos (auch am Telefon) auf Datenschutz hinweisen müsste? Dann ist ja immer mein zweiter Satz "Vielen Dank für die Infos Frau/Herr xy, ich verweise insofern auf den Datenschutz." Ernsthaft?
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Deans Schrei Pudding!!!
Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.
The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."
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Geht gar nicht. Uns wurde gesagt, auch in einem Webinar vorgestern, sofern man die Daten aufnimmt und einen Termin vereinbart, was ja in der Regel der Fall ist, dann reicht es vollkommen aus, wenn die Zustimmung mit der Vollmacht zur Kenntnis gebracht und vom Mandanten unterschrieben wird. So machen wir das jetzt auch.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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- Forenfachkraft
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Bei uns ist die Verarbeitungsliste auch vom Anwaltsverein und soll Laut unserem Beauftragten auch schon fertig sein.
Nach Durchsicht der Liste ist mir aufgefallen, dass in den Spalten "Beschreibung der Verarbeitung" nix drinsteht....
Wie beschreibt ihr das?
Ausführlich: z.B.: Aktenanlage mit Mandanten-, ggf. Gegner-, RSV- HV-, Behördendaten, Beteiligtendaten, Speicherung im RA-Programm, Verknüpfung mit Outlook
oder kurz: Verarbeitung notwendiger Parteidaten?
Nach Durchsicht der Liste ist mir aufgefallen, dass in den Spalten "Beschreibung der Verarbeitung" nix drinsteht....
Wie beschreibt ihr das?
Ausführlich: z.B.: Aktenanlage mit Mandanten-, ggf. Gegner-, RSV- HV-, Behördendaten, Beteiligtendaten, Speicherung im RA-Programm, Verknüpfung mit Outlook
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Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt!
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät.
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- Forenfachkraft
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Soweit ich in einem Artikel gelesen habe, enthält Artikel 13 DSGVO keinen Ausnahmebestand für Telefongespräche bereit. Das haben die schlichtweg übersehen. Manche raten sogar an, dass man die Aufklärungspflicht in die Ansage vom Telefon miteinpflegt und diese dann abspielt bevor derjenige überhaupt mit dem Sekretariat verbunden wird z.B. der wählt die Nummer und dann kommt, "lieber Anrufer aufgrund der neuen DSGVO müssen wir sie entsprechend aufklären. Die entsprechende Auflärung erhalten sie wenn sie auf die Taste 1 drücken". Dies hätte aber auch den Nachteil, dass viele dann einfach auflegen und so Mandanten verloren gehen, was ja zuverstehen ist.Sputnik85 hat geschrieben:Wie soll das denn alles in der Praxis bitte umgesetzt werden?
Fazit: die DSGVO ist in dieser strenge überhaupt nicht umsetzbar. Da kann man den Laden / Kanzlei / Firma gleich dicht machen.
- Sputnik85
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Sowas gibts bei uns gar nicht.Sonnenblume1804 hat geschrieben: in die Ansage vom Telefon miteinpflegt und diese dann abspielt bevor derjenige überhaupt mit dem Sekretariat verbunden wird
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Bei uns auch nichtSputnik85 hat geschrieben:Sowas gibts bei uns gar nicht.Sonnenblume1804 hat geschrieben: in die Ansage vom Telefon miteinpflegt und diese dann abspielt bevor derjenige überhaupt mit dem Sekretariat verbunden wird