KFB bei Quotelung 2 Mandanten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Nane76
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 11.07.2017, 13:14
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#1

17.05.2018, 11:55

Hallo Ihr Lieben :wink2
Ich stehe gerade auf dem Schlauch. Folgendes :
Hier liegt ein KFB vor. Wir vertreten die Klägerseite. Kläger 1 und Kläger 2. Laut dem Urteil hat die Beklagte an den KIäger zu 2 41 % der Kosten zu erstatten. Wir haben Kosten (mit Erhöhungsgebühr) von rund 5.000,00 € angemeldet. Das Gericht geht nunmehr in dem KFB hin und teilt die von uns angemeldeten Kosten durch 2 und rechnet hiervon 41 % als festzusetzenden Betrag.
Ist diese Vorgehensweise richtig? Leider habe ich hierüber bislang nichts konkretes finden können :roll:

LG
Nane
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#2

17.05.2018, 12:31

Steht in dem Urteil drin, wer die restlichen 51 % der Kosten zu tragen hat?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Nane76
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 11.07.2017, 13:14
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

17.05.2018, 12:47

Laut Urteil trägt jede Partei die übrigen Kosten selbst.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#4

17.05.2018, 12:54

Ja, die Vorgehensweise, die bei Euch entstandenen Gebühren durch 2 zu teilen und davon dann 41 % festzusetzen, ist richtig.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Nane76
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 3
Registriert: 11.07.2017, 13:14
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

17.05.2018, 13:05

Ok. Super. Vielen Dank für Deine Hilfe :thx
Antworten