Hallo Ihr Lieben
Ich stehe gerade auf dem Schlauch. Folgendes :
Hier liegt ein KFB vor. Wir vertreten die Klägerseite. Kläger 1 und Kläger 2. Laut dem Urteil hat die Beklagte an den KIäger zu 2 41 % der Kosten zu erstatten. Wir haben Kosten (mit Erhöhungsgebühr) von rund 5.000,00 € angemeldet. Das Gericht geht nunmehr in dem KFB hin und teilt die von uns angemeldeten Kosten durch 2 und rechnet hiervon 41 % als festzusetzenden Betrag.
Ist diese Vorgehensweise richtig? Leider habe ich hierüber bislang nichts konkretes finden können
LG
Nane
KFB bei Quotelung 2 Mandanten
- AliceImWunderland
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2388
- Registriert: 24.09.2013, 13:47
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Phantasy (DATEV)
Steht in dem Urteil drin, wer die restlichen 51 % der Kosten zu tragen hat?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 17576
- Registriert: 22.02.2011, 10:41
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA-Micro
Ja, die Vorgehensweise, die bei Euch entstandenen Gebühren durch 2 zu teilen und davon dann 41 % festzusetzen, ist richtig.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.