Falscher Drittschuldner - Nachbesserung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ickebins82
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#1

26.04.2018, 12:25

Hallo Ihr Lieben,

unser Schuldner hat bei der Vermögensauskunft das falsche Finanzamt angegeben, das sich nach meinem Pfüb für unzuständig erklärt hat. Soll ich jetzt einfach einen Pfüb an das nach Auskunft des falschen FA örtlich zuständigen FA schicken oder Nachbesserung beantragen?
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AliceImWunderland
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#2

26.04.2018, 12:26

Das geht leider nicht. Hier musst du leider einen neuen Pfüb beantragen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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Ickebins82
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#3

26.04.2018, 12:48

Nein, ich meinte, ob ich eine Nachbesserung der Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher beantragen muss, da der Schuldner ja falsche Angaben gemacht hat.
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AliceImWunderland
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#4

26.04.2018, 13:24

Ach so.
Ja, in diesem Fall kannst du eine Nachbesserung beantragen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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Crydea
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#5

26.04.2018, 13:39

Also ich habe gestern erst mit einer Gerichtsvollzieherin wegen einer möglichen Nachbesserung telefoniert. In so einem Fall, wie hier geschildert, müsste laut deren Aussage Strafanzeige erstattet werden.

Nachbesserung kommt nur in Frage, wenn die Angaben ungenau, unvollständig oder widersprüchlich sind. Also zum Beispiel Angabe, dass eine Lebensversicherung besteht, ohne die Versicherungsscheinnummer anzugeben.

Wir wissen zum Beispiel, dass unsere Schuldnerin Pferdchen hat und auch wertvollere Möbel und Schmuck, was im Vermögensverzeichnis alles verneint wurde. Laut der zuständigen Gerichtsvollzieherin müssten wir hier Strafanzeige wegen falscher Angaben stellen, sofern die Tiere und Gegenstände schon zum Zeitpunkt der Abnahme in dem Besitz der Schuldnerin waren. Sollte die Schuldnerin erst nach der Abnahme in den Besitz der Tiere und Gegenstände gekommen sein, so müssten wir dies glaubhaft nachweisen (anwaltliche Versicherung reicht nicht aus), um eine Neuabnahme wegen Veränderung zu erwirken.

Mich interessiert aber auch, was die erfahreneren Vollstrecker hierzu meinen. Ich habe auf dem Gebiet noch nicht die Menge an Erfahrung, aber aufgrund aktuellen Falls hier in den letzten Tagen vieles zu dem Thema gelesen.


LG
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AliceImWunderland
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#6

26.04.2018, 14:22

Also ich meine, in dem oben geschilderten Fall wäre eine Strafanzeige sinnlos. Wenn der Schuldner zwischendurch ein paar mal umgezogen ist, dann kann es schon mal passieren, dass man mit den örtlich zuständigen Finanzämtern durcheinander kommt. Immerhin hat er angegeben, dass Ansprüche gegenüber dem Finanzamt bestehen.

Genauso wissen viele Schuldner nicht. bei welcher Rentenversicherungsanstalt sie mal Rentenbeiträge gezahlt haben, z.B. Rentenversicherung Rheinland oder Rentenversicherung Bund...... Ich denke, hier kann man dem Schuldner keine Böswilligkeit unterstellen.

Ich hatte mal eine Strafanzeige gestellt, weil ein Schuldner über meherere Jahre die EV und später die VA abgegeben hat und angegeben hat, dass er bei der Bank X ein Konto hat. Jahre später haben wir im Rahmen der Drittauskünfte erfahren, dass er noch ein Konto bei der Bank Y hat. Strafanzeige gestellt, diese wurde eingestellt mit der Begründung, dass das Konto bei der Bank Y ein Sparkonto mit einem geringen Guthaben von 3,50 Euro ist und bereits seit über 20 Jahren existiert. Da könnte mal als Schuldner die Existenz dieses Konto mal schnell vergessen.....
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Crydea
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#7

26.04.2018, 14:50

Ich verstehe durchaus, was du meinst. Ich habe lediglich wiedergegeben, was die Gerichtsvollzieherin mir gestern erzählt hat. :angst

Das in den meisten Fällen wohl einfach Schusseligkeit vorliegt, denke ich mir auch. Und das die Strafanzeigen - leider - meist nicht weiterhelfen, diese Erfahrung haben wir hier auch schon gemacht.

Vlt würde im vorliegenden Fall ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher weiterführen.

Ich habe mir angewöhnt, zunächst - wenn machbar - mit dem zuständigen Gerichtsvollzieher zu sprechen, bevor ich irgendwelche falschen oder sinnlosen Aufträge erteile.

LG
Sylvia1964
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#8

26.04.2018, 14:51

Die Strafanzeige sehe ich auch kritisch. Die Strafverfolgungsbehörden sind derart belastet, dass da am Ende vermutlich eine Einstellung herauskommt. Die Kosten bleiben dann zusätzlich beim Gläubiger hängen.
Wie konkret ist die Kenntnis zu Schmuck, wertvollen Möbeln und den Pferden? Sind das Gerüchte oder kennen sich Gläubiger und Schuldner so gut, dass diese Info gesichert ist. Die Wegnahme von Tieren bedeutet einen immensen Kostenvorschuss des Gläubigers. Bei allem was theoretisch möglich ist, gilt es ja immer, das Kostenrisiko der Vollstreckung mit dem Gläubiger abzustimmen und nur zu veranlassen, was der Gläubiger unter Vortrag aller Risiken beauftragt.
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