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paralegal6
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#11
25.04.2018, 17:05
mücki hat geschrieben:Eine Anzeige wegen Betruges hätte nur einen Vorteil: Kommt esbei einer natürlichen Person zu einer Verurteilung und ein Insolvenzverfahren wird eröffnet, könnt ihr eure Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung anmelden was zur Folge hätte, dass diese Forderung nicht restschuldbefreiungsfähig ist und ihr nach Beendigung des Verfahrens vollstrecken könnt.
Das funktioniert aber nur wenn der Schuldner im PT nicht widerspricht was er meistens tut. Oder hat es schonmal jemand so versucht
https://lexetius.com/2014,1377
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mücki
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#12
26.04.2018, 09:04
paralegal6 hat geschrieben:
Das funktioniert aber nur wenn der Schuldner im PT nicht widerspricht was er meistens tut. Oder hat es schonmal jemand so versucht
https://lexetius.com/2014,1377
Sehr interessantes Urteil und ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich noch nie darauf geachtet habe, ob der Forderung insgesammt oder nur dem Rechtsgrund widersprochen wird ... Wer weiß, was mir da schon an Kohle entgangen ist
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch