Hilfe! Strafsache abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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carda
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#1

25.04.2018, 15:17

Hallöchen....
folgende Kostenentscheidung: der angeklagte trägt die kosten des verfahrens sowie die kosten der nebenklägerin, soweit er verurteilt ist. soweit er freigesprochen ist, trägt die lzk die kosten des verfahrens und die notwendigen auslagen des angeklagten, mit ausnahme der kosten der nebenklägerin, diese trägt sie selbst.
:kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz

angeklagt wurde er in 10 fällen, verurteilt jetzt in 6. alles in einem verfahren.... ich verstehe das gerade nicht.
was rechne ich jetzt ab??? war doch ein verfahren :kopfkratz

kann mir bitte jemand helfen :oops:
vielen lieben dank

lg carda
:lol:
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#2

25.04.2018, 15:58

Boh, solche Kostenentscheidungen sind zum Kotzen. :motz Kann man nicht mal ne Quote auswerfen bei sowas? Mein Beleid. Ich würde vor Kostenantrag beim RPfl anfragen, ob eine Quotelung in Frage kommt. Ansonsten musst Du eine Differenzberechnung durchführen. Dazu habe ich hier schon in ca. 127 Threads alles geschrieben, was ich sagen kann. Bitte Differenztheorie oder Teilfreispruch suchen, da müsste einiges aufploppen.

Ganz grob: Du berechnest Eure Gesamtkosten. Du berechnest Eure fiktiven Kosten für den verurteilten Teil. Die Differenz zwischen beiden kann der Mandant aus der Staatskasse verlangen. Abtretung nicht vergessen.
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