Anwaltswechsel

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sunshine68
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#1

25.04.2018, 15:49

Hallo,
ich habe folgendes Problem: Wir haben eine Mandantschaft die zunächst bei einer anderen Kanzlei war. Der zuständige Kollege dort ist verstorben. Daraufhin ist er zu uns gewechselt (und nicht zu einem Partner der dortigen Kanzlei). Wir haben dann das anhängige Klageverfahren weiter geführt. Es ist nun ein Urteil ergangen. Der Mandant möchte, dass die Kosten von dem verstorben Kollegen ebenfalls mit festgesetzt werden sollen. Hat jemand schon mal so einen Fall gehabt? :sad: Danke
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Adora Belle
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#2

25.04.2018, 15:53

Hatte ich nicht, aber ne Meinung. ;)

Wenn das Mandat der dortigen Kanzlei erteilt war, und nicht dem einzelnen Anwalt, dann war der Wechsel nach dem Tod des Anwalts nicht notwendig, und damit die Kosten eines zweiten Anwalts nicht festsetzbar.
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Ciara
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#3

25.04.2018, 15:59

Ich stimme Adora Belle zu.

Ist auch hier nachzulesen http://www.iww.de/rvgprof/archiv/vorzei ... sel-f22482
Ein unverschuldeter Wechsel, der eine Erstattungspflicht der Mehrkosten nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO nach sich zieht, wurde bejaht bei
Tod des Anwalts (OLG Düsseldorf JurBüro 85, 1870), wenn nicht von vornherein eine Sozietät beauftragt war (OLG München AnwBl. 95, 109);
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NORTHERN DINO
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#4

25.04.2018, 17:36

:good
~ Grüßle ~
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Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

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sunshine68
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#5

26.04.2018, 07:38

danke, genau das hatte ich mir das auch gedacht :thx
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