Abrechnung Familiensache Beschwerde / Berufung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Lillymaus
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#1

25.04.2018, 09:39

Bin mir gerade etwas unsicher bezüglich einer Abrechnung.

Beschwerde (Berufung) in einer Familiensache

Das OLG weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Beschwerde nach § 117 Abs. 3, § 68 Abs. 3 FamFG im schriftlichen Verfahren als unbegründet zurückzuweisen.

Fällt hier eine Terminsgebühr an?
sansibar
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#2

25.04.2018, 09:50

nein
Grüße - sansibar
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Lillymaus
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#3

25.04.2018, 10:50

Dachte ich mir schon. Wie begründe ich das? Tue mich gerade mit der Formulierung etwas schwer. Die Gegenseite hat nämlich in ihrem KFA-Antrag die Terminsgebühr geltend gemacht.
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Adora Belle
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#4

25.04.2018, 11:30

Die TG entsteht nur, wenn eigentlich ein Termin vorgeschrieben ist, aber ohne Termin entschieden wird, Nr.3104 Abs.1 Ziffer 1. Das ist in der familienrechtlichen Beschwerde nicht der Fall. Dort kann ohne Termin entschieden werden, §68 Abs.3 Satz 2 FamFG. Deshalb gibt es keine fiktive TG.
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