GVZ-Kosten bei Verhaftung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
BeLu89
Forenfachkraft
Beiträge: 231
Registriert: 08.02.2016, 17:18
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Bremen

#1

12.04.2018, 13:16

Hallo Ihr Lieben,

ich soll in einer ZV-Akte die Gerichtsvollzieherkosten für eine Verhaftung schätzen.
Ich habe es bisher nur einmal gemacht und dort hat der Gerichtsvollzieher Kosten i. H. v. 118,00 € abgerechnet und zwar wie folgt:

18,00 € f. Verhaftung
65,00 € f. d. Bereitstellung eines Schlossers
20,00 € für einen Zeugen
15,00 € Auslagen

Meine Frage ist, ob der Gerichtsvollzieher bei einer Verhaftung immer einen Schlosser und Zeugen mitnehmen muss und somit dann immer so "hohe" Gerichtsvollzieherkosten anfallen.

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten
silvester
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 787
Registriert: 23.01.2009, 09:07
Beruf: GVPB aD

#2

13.04.2018, 09:51

Der Gerichtsvollzieher muss zweifellos nicht immer einen Schlosser und Zeugen mitnehmen. Wenn allerdings ein Gerichtsvollzieher nach mehreren vorangegangenen erfolglosen Versuchen und ggf. erfolgloser schriftlicher Zahlungsaufforderung an den Schuldner aufgrund vollstreckt, sind die Kosten eines vorsorglich für den Fall einer erforderlich werdenden zwangsweisen Wohnungsöffnung anwesenden Schlossers als notwendige Zwangsvollstreckungskosten vom Schuldner zu erstatten. Dies gilt auch für Zeugen und auch, wenn der Einsatz letztlich nicht erforderlich ist, weil der Schuldner nun entgegen der Erwartungen öffnet.
Es können somit leicht über 120 EUR anfallen. Gewöhnlich wird der Gerichtsvollzieher einen Vorschuss anfordern (und vielleicht auf die kostengünstigere Möglichkeit der Einholung von Auskünften Dritter hinweisen).
BeLu89
Forenfachkraft
Beiträge: 231
Registriert: 08.02.2016, 17:18
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Bremen

#3

20.04.2018, 11:57

Vielen Dank für Deine Antwort
Antworten