Abtretung bei Lohnpfändung - wie lange gültig?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Flora
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 483
Registriert: 06.04.2009, 21:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Wohnort: Niederrhein

#1

19.04.2018, 20:39

Hallo Zusammen,

mich würde mal Eure Meinung zu folgendem Fall interessieren:

Wir haben im Februar 2017 eine Lohnpfändung gemacht. Schuldner: 41 Jahre, verheiratet, 2 minderjährige Kinder.
Der Drittschuldner erkennt die Pfändung an und teilt mit, der Schuldner verdiene monatlich brutto € 2.750,00 bei 2 unterhaltsberechtigten Personen. In den Monaten März 2017 bis Juni 2017 erhielten wir auch monatlich Geld aus der Pfändung.
Im August 2017 meldet sich dann der Drittschuldner und informiert uns darüber, daß ab sofort die Zahlungen einstellt würden, da der Schuldner ihm eine Abtretungserklärung aus dem Jahr 2002 vorgelegt habe, die vorrangig zu bedienen sei. (Nach dem, was ich mir inzwischen angelesen habe, scheint dies ja grundsätzlich richtig zu sein.)
Daraufhin haben wir uns die Abtretungserklärung vorlegen lassen. Dort steht unter dem Punkt "Kreditrückzahlung": Tilgungsrate € 394,79, fällig am 2. jeden Monats, erstmals am 02.05.2002, Anzahl der Raten: 84.
Jetzt habe ich mal gerechnet: 84 Raten sind 7 Jahre. Wenn der Schuldner regelmäßig den Kredit bedient hätte, wäre er doch schon längst runter von den Raten. Und warum kommt der Schuldner erst jetzt mit der Abtretung um die Ecke? Oder hat da der Arbeitgeber/Drittschuldner geschlafen und nicht aufgepaßt und hat vergessen, bei der Pfändung die Abtretung zu berücksichtigen? Und wenn der Schuldner den Kredit nicht regelmäßig bedient hätte, hätte doch eigentlich die Bank sich schon längst an den Arbeitgeber wenden müssen/gewandt, oder nicht?
Der Drittschuldner hat sich zwischenzeitlich anwaltliche Hilfe genommen, und die sagen, daß die Laufzeit des Kreditvertrages nicht auf 7 Jahre beschränkt ist und daher Erledigung durch Zeitablauf nicht vorliege. Kann man so sehen, oder?

Trotzdem erscheint mir die ganze Sache doch etwas merkwürdig. Was meint Ihr dazu? Ich würde mich sehr über Rückmeldungen freuen!

Flora
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#2

19.04.2018, 21:23

Da ist viel "hätte" oder "wäre" im Sachverhalt.
Eine Abtretung gilt, wie ein PfüB, bis zur Erledigung.
Der Drittschuldner kann sie erst beachten ab deren Offenlegung.
Der Rest ist ein Beweisproblem.

S. Geiselmann
Antworten