Pfändung von Schlangen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Schulz&Partner
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#1

18.04.2018, 14:04

Ihr Lieben,

mein Schäden brummt. Der Schuldner hat in der Vermögensauskunft angegeben, dass er 50 Schlangen hält. Wir wissen, dass er Händler ist. Nun die Frage: Wie um Gottes willen kann ich diese Schlangen pfänden? Was muss beachtet werden? Muss ein Veterinär-Mediziner vor Ort sein? Wo werden die Schlangen "gelagert" ... etc. Hat jemand eine Idee? Chef meint: " dit jeh schon irgendwie" :patsch .

Danke
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Crydea
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#2

18.04.2018, 14:19

Huhu,

ich würde vlt mal versuchen den zuständigen Gerichtsvollzieher anzurufen, was der dazu meint.
Sylvia1964
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#3

18.04.2018, 14:44

Ich habe in ferner Vergangenheit einmal tatsächlich einen Schäferhund gepfändet. Dazu gab es zuvor enge Absprache mit dem GVZ.
Eine Pfändung von Koi-Karpfen sollte ich mal veranlassen, dazu kam es aber nach zahlreichen Gesprächen mit dem GZV und Abwägung des Aufwandes und der Kosten nicht. (man muss auch mal Glück haben)

Darum kann ich hier auch nur zur persönlichen Rücksprache mit dem zuständigen GVZ raten.

Hier ist ja das besondere Erfordernis, dass du eine qualifizierte Unterbringung (ggf. mit Quarantäne) und künftiger Versorgung für die Tiere bereithalten musst.
Außerdem muss ein Tier-Sachkundiger den GVZ begleiten, damit die Wegnahme der Tiere erfolgen kann. Ich bezweifle, dass der GVZ selbst Hand anlegen mag.
Dabei ist zu bedenken, dass der Gläubiger den erforderlichen Kostenvorschuss zu verauslagen hat.
Ich habe keine Idee, welchen Erlös 50 Schlangen bringen und noch weniger, was die sachkundige Wegnahme und spätere Pflege und Versorgung unter Einhaltung aller Tierschutz-Bestimmungen kostet.

Über den weiteren Verlauf nach Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher bin ich gespannt.
Schulz&Partner
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#4

18.04.2018, 15:20

Vielen Dank. Ich werde versuchen in den nächsten Tagen einen GV telefonisch zu erwischen.
Ich werde die Bilder im Kopf nicht los, wie der GV mehrere Würgeschlangen um den Hals zu liegen hat mit dem Pfandsiegel drauf ;-)
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icerose
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#5

18.04.2018, 15:24

Schulz&Partner hat geschrieben:Ich werde die Bilder im Kopf nicht los, wie der GV mehrere Würgeschlangen um den Hals zu liegen hat mit dem Pfandsiegel drauf ;-)
:lolaway
Schulz&Partner hat geschrieben:Ich werde versuchen in den nächsten Tagen einen GV telefonisch zu erwischen.
Viel Erfolg. Und berichte bitte, was draus geworden ist.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
sansibar
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#6

19.04.2018, 10:50

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Schlangen vom GV tatsächlich aus dem Gewahrsam des Schuldners entfernt werden - wäre ja viel zu aufwendig und wer soll sie dann versorgen? Meiner Meinung nach muss er versuchen, alle zu erfassen (nicht: anzufassen :lolaway ) und sie dann aber in der Versorgung des Schuldners lassen.
Aber ich bin auch sehr gespannt, was der GV dazu sagt
Grüße - sansibar
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#7

19.04.2018, 13:03

Hallo zusammen,

ich habe bereits des öfteren Pferde gepfändet. Nicht ganz so gefährlich wie Schlangen, jedoch ähnlich schwierig unterzubringen.

In den meisten Fällen werden sie vor Ort in der Obhut der Stallbetreiber belassen und lediglich die Boxen mit Pfandsiegel versehen.
Danach geht meist alles ziemlich schnell, da peinlich genug!

In einem anderen Fall sind die gepfändeten Pferde abtransportiert worden vom Gläubiger (Tierarzt), dem GVZ und mir und in die Obhut eines anderen Stallbetreibers verbracht worden.

In jedem dieser Fälle gab es ziemlich schnell Geld von den Schuldnern.

Wenn also Abtransport notwendig wird, wird zum einen der Vorschuss erheblich teurer und zum anderen muss der GVZ bereits eine Idee für die Unterbrinungsmöglichkeit haben, die man am besten bereits präsentiert. So habe ich es immer gemacht. Wenn jedoch die Schlangen beim Schuldner verbleiben, ist die Wirkung deutlich geringer. Sollte man mit dem zuständigen GVZ besprechen. Viel Erfolg!!

Viele Grüße
Bianca
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mücki
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#8

24.04.2018, 09:22

Kann man die Schlangen denn überhaupt pfänden? Wenn er damit handelt, beraubt man ihn doch mit der Pfändung seiner Verdienstgrundlage (§ 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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#9

24.04.2018, 10:46

Das ist doch bei Reitstallbesitzern nicht anders....
Grüße - sansibar
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mücki
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#10

24.04.2018, 11:15

sansibar hat geschrieben:Das ist doch bei Reitstallbesitzern nicht anders....
Das dürfte alle betreffen, die irgendwelche Viechereien brauchen um ihr Gewerbe zu betreiben. Ist halt die Frage, ob die Leute, die hier von der Pfändung von Pferden o.ä. gesprochen haben, Haustiere gepfändet haben oder nicht.

Außerdem ist es bei Reitställen immer so eine Sache, da die dort stehenden Tiere ja dem Reitstall nicht zwingend gehören.

Mir stellt sich aber auch die Frage, wie genau das Gesetz auszulegen ist: Schuldner handelt mit Schlangen, aktuell 50 vorhanden (Art, Wert etc. scheinen ja nicht bekannt zu sein). Wieviele Schlangen braucht man, um das "Existenzminimum" von sich selbst und ggf. seiner Familie zu sichern? Zumal ja Schlangen nun auch nicht unbedingt die gängisten Haustiere sind, man also vielleicht auch nicht sagen kann: 20/Monat müssen verkauft werden um entsprechende Posten zu decken und die werden auch verkauft.
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