Teilerledigung im Kindesunterhaltsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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TH-NR
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#1

22.03.2018, 16:59

Hallo Zusammen!

Ich bräuchte mal wieder Euer Schwarmwissen:

Wir haben im Juli 2017 Antrag auf Zahlung von Kindesunterhalt gestellt:
1. Rückstand 3/17 bis 6/17: 266 Euro
2. lfd. UH ab 7/17: 337,00 € (110% des Mindestunterhalts)

Streitwert somit 4.310,00 €.

Gegner wurde vor Einreichung des Antrags zur Zahlung sowie zur Errichtung des Titels erfolglos aufgefordert.

Unter dem 28.09.17 errichtet der Gegner dann einen Titel über 100% des Mindestunterhalts ab dem 01.07.17, somit über 297,00 €.

Wir haben dann den Antrag zu 2. für teilerledigt erklärt soweit K-UH i.H.v. 100% des Mindestunterhalts tituliert wurde ab dem 01.07.17. Der übrige Antrag wurde weiterverfolgt, d. h. 337,00 € ./. 297,00 € = 40,00 € mtl. Differenz seit 01.07.17.

Nun hatten wir am 21.03.18 eine mündliche Verhandlung, in der ein Widerrufsvergleich geschlossen wurde wie folgt:

1. Der Antragsgegner zahlt für den Zeitraum 3/17 - bis 12/17 rückständigen K-UH i.H.v. 200,00 €.
2. Ab Januar 2018 zahlt er K-UH i.H.v. 100% des Mindestunterhalts, da sein Einkommen nur noch 1.800,00 € beträgt, somit 302,00 €. Insofern haben wir den Antrag ab 1/18 zurückgenommen.
3. Die Kosten des Verfahrens und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

Nun soll ich der Mandantin ausrechnen, welche Kosten enstehen wenn der Vergleich nicht widerrufen wird.

Bis zur Teilerledigung habe ich einen Streitwert in Höhe von 4.310,00 €, somit eine 1,3 Verfahrensgebühr i.H.v. 393,90 €.

Aber wie sieht es danach mit dem Wert für die Termins- und Einigungsgebühr aus?? Ich stehe da echt auf dem Schlauch. Einigungsgebühr auch nach 4.310,00 € und Terminsgebühr 6 x 40,00 € = 240,00 €???

Ich hoffe Ihr könnte mir helfen!!!

LG Nadine
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Liesel
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#2

23.03.2018, 14:13

SW für die TG und EG dürften 12 x 40,00 Euro zuzüglich beantragter Rückstand sein.
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#3

19.04.2018, 16:19

Danke Liesel! Das Gericht hat jetzt den Streitwert insgesamt auf 4.310,00 € festgesetzt.
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