Eigentümergrundschuld pfänden

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Ni2018
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#1

23.03.2018, 13:58

Hallo,

ich versuche gerade eine Eigentümergrundschuld mit Brief zu pfänden. Ich habe was grundbuchliche Pfändungen angeht keine Erfahrungen. Bisher weiß ich, dass die Pfändung durch Pfändungsbeschluss und Wegnahme des Briefes erfolgt (ggf. durch den GVZ, falls der Schuldner den Grundschuldbrief nicht freiwillig herausgibt). Unsere Forderung übersteigt auch die Höhe der Grundschuld, so dass der komplette Brief gepfändet wird. Nun meine Fragen:

1. Ich habe gelesen, dass die Pfändung drittschuldnerlos erfolgt. Was auch Sinn macht, da der Schuldner auch gleich Drittschuldner ist. Ich gebe also gar keinen Drittschuldner an? Das habe ich bisher nicht gemacht und ich zweifel gerade etwas, ob das wirklich korrekt ist.

2. Ich beantrage nur den Pfändungsbeschluss, oder? Also keinen Überweisungsbeschluss?

3. Habt ihr zufällig Mustertexte für mich, die ich unter "G" eintragen kann?

4. Unter "Es wird angeordnet, dass" ... trage ich ein, dass der Grundschuldbrief herauszugeben ist, oder?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Geiselmann
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#2

23.03.2018, 17:49

1. Ich habe gelesen, dass die Pfändung drittschuldnerlos erfolgt. Was auch Sinn macht, da der Schuldner auch gleich Drittschuldner ist. Ich gebe also gar keinen Drittschuldner an? Das habe ich bisher nicht gemacht und ich zweifel gerade etwas, ob das wirklich korrekt ist.

Im Feld DRittschuldner würce ich eintragen "drittschuldnerloses Recht"

2. Ich beantrage nur den Pfändungsbeschluss, oder? Also keinen Überweisungsbeschluss?

Einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen.

3. Habt ihr zufällig Mustertexte für mich, die ich unter "G" eintragen kann?

Der Pfändungsbeschluss bei offener EGS
"Gepfändet wird die angeblich für den Schuldner im Grundbuch von....Band........ Bl...... in Abt. III Nr. ... auf seinem Grundstück eingetragene Eigentümergrundschuld, für die ein Brief erteilt ist
Eigentümergrundschuldschuld ohne Brief in Höhe von......EURO nebst den Zinsen seit....... "
Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die Eigentümergrundschuld, insbesondere ihrer Aufhebung durch Bewirkung der Löschung oder der Abtretung an einen Dritten, zu enthalten.
Anzufügen evtl.:
Gepfändet wird außerdem der angebliche Anspruch des Schuldners an.... - Drittschuldner dieser Hilfspfändung - auf Herausgabe des über die vorbezeichnete Grundschuld erteilten Grundschuldbriefes
Aufzunehmen ist, dass die Pfändung auch wegen der noch nachzuweisenden Kosten bis zur Höhe von..... für Briefwegnahme und Grundbucheintragung erfolgt.

Pfändung der verschleierten EGS
Gepfändet wird die angebliche Eigentümergrundschuld , in die sich die im Grundbuch von....Band..... Bl.... in Abt. III Nr. .... auf den Namen von .... in Höhe von ....EURO eingetragene Brief/Buchhypothek ganz oder tlw. verwandelt hat, mit den Zinsen seit dem .... und unter Einschluss der künftig EGS werdenden Hypothekenteile.
Gepfändet werden außerdem [a) - c)] nur bei Briefrechten
a) das Miteigentum des Schuldners an dem Hypothekenbrief
b) der Anspruch des Schuldners auf Aufhebung der Gemeinschaft am Brief
c) der Anspruch des Schuldners auf Vorlage des Briefes an das Grundbuchamt oder einen Notar zur Bildung eines Teilbriefes und sein Anspruch auf Aushändigung des Teilbriefes
d) der angebliche Anspruch des Schuldners auf Berichtigung des Grundbuchs und Erteilung (Aushändigung) der für diese Grundbuchberichtigung notwendigen Urkunden in grundbuchmäßiger Form.


4. Unter "Es wird angeordnet, dass" ... trage ich ein, dass der Grundschuldbrief herauszugeben ist, oder? ja!

S. Geiselmann
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