Ist eine Sterbegeldversicherung pfändbar?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Frau Cindy
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#11

23.03.2018, 12:46

Das kam mir auch schon in den Sinn. Danke dir.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
Sylvia1964
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#12

23.03.2018, 13:42

Wie sieht denn der erlassene Pfändungs- und Überweisungsbeschluss aus?

In solch einem Fall würde im Antrag doch wohl formuliert werden, dass der Betrag, der über die Pfändungsfreigrenze von z.Z. 3.756,00 € hinausgeht gepfändet wird.
M.E. ist dann der Versicherungsfall abzuwarten = Versterben des Versicherungsnehmers. Der VN zahlt ja ggf. noch in die Zukunft weitere Beträge ein.
Der dann zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls über die Pfändungsfreigrenze hinausgehende Betrag ist m.E. gepfändet.
Sollte eine Drittschuldnerauskunft nicht zweifelsfrei konkret sein, würde ich dazu auch durchaus nochmal beim Drittschuldner nachhaken.
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Frau Cindy
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#13

26.03.2018, 13:42

Mein Problem liegt darin, dass der pfändungsfreie Betrag nur dann überschritten wird, wenn ich zu der vereinbarten Versicherungssumme die Gewinnbeteiligung hinzurechne. Da die Drittschuldnerin aber nur auf die Versicherungssumme abstellt, gehe die Pfändung ins Leere.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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