Pfändung LV obwohl abgetreten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Madita
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#1

22.03.2018, 15:24

Hallo Ihr Lieben, :wink1

nach langem hab ich mal wieder eine Frage :-) Folgendes:

Unserem Mandanten wurde die Lebensversicherung gepfändet. Allerdings hat er diese vor Jahren an seine Kinder abgetreten. Wie kann er jetzt dagegen vorgehen?
Mein erster Gedanke war Erinnerung nach § 766 ZPO. Oder sollen sich die Kinder entsprechend zur Wehr setzen?

Bin normalerweise auf der "anderen Seite" tätig. :teufel Daher fällt mir dazu gerade gar nicht so viel ein. :patsch

Besten Dank vorab! :thx
Geiselmann
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#2

22.03.2018, 18:19

Der Rechtspfleger prüft die Vollstreckungsvoraussetzungen und die Pfändbarkeit der Forderung.
Alles war korrekt, die Erinnerung wird keinen Erfolg haben.

Der Drittschuldner kann in der Drittschuldnererklärung § 840 ZPO mitteilen, dass eine Abtretung vorliegt.

S. Geiselmann
Madita
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#3

23.03.2018, 07:57

Besten Dank schon mal!

Aber wie könnte sich unser Mandant, oder dessen Kinder denn jetzt sonst wehren? Der Mandant ist ja nicht mehr Begünstigter in diesem Fall. Klar, wenn die Abtretung rechtmäßig passiert ist, dann ist an sich ja nichts zu befürchten. Der Mandant hat halt Sorge...
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#4

23.03.2018, 08:12

Gegen diese Pfändung an sich kann der Mandant nichts machen. Es ist nicht verboten und es spricht auch nichts dagegen, eine abgetretene Forderung zu pfänden. Es liegt am Drittschuldner, sprich hier die Lebensversicherungsgesellschaft, alles richtig zu machen und dem Gläubiger mitzuteilen, dass eine Abtretung vorliegt und mit Zahlungen an den Gläubiger nicht zu rechnen ist. Die Lebensversicherungsgesellschaft muss die Richtigkeit der Auszahlung (ob zum Zeitpunkt der Auszahlung noch eine gültige Abtretung vorliegt oder nicht) selbst überprüfen. Solange die Auszahlung der Leistung noch nicht fällig ist und der Drittschuldner jetzt noch keine Zahlung vornimmt, besteht kein Hadlungsbedarf seitens des Mandanten.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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Sonnenkind
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#5

23.03.2018, 08:12

Müsste eine ordnungsgemäße Abtretung nicht bereits der Lebensversicherung angezeigt worden sein? Dann wüssten die das ja und können dies entsprechend dem Gläubiger mitteilen.
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#6

23.03.2018, 08:14

Sonnenkind hat geschrieben:Müsste eine ordnungsgemäße Abtretung nicht bereits der Lebensversicherung angezeigt worden sein? Dann wüssten die das ja und können dies entsprechend dem Gläubiger mitteilen.
Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass die Abtretung der Lebensversicherungsgesellschaft vorliegt. Woher soll die das denn sonst erfahren?
Wenn die Abtretung der Drittschuldnerin noch nicht vorliegt, dann müsste man dies schleunigst nachholen.
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#7

23.03.2018, 08:22

Genau genau, der hat die Versicherung schon 2006 abgetreten, also schon sehr lange her. Jetzt kam die Pfändung.
Klar, logisch ist, wenn alles rechtmäßig ist mit der Abtretung, haben er und die Kinder ja nichts zu befürchten...
Sonnenkind
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#8

23.03.2018, 12:31

Madita hat geschrieben:Genau genau, der hat die Versicherung schon 2006 abgetreten, also schon sehr lange her. Jetzt kam die Pfändung.
Klar, logisch ist, wenn alles rechtmäßig ist mit der Abtretung, haben er und die Kinder ja nichts zu befürchten...
Und dann frag ich mich aber, wieso kommt er dann zu euch? Wenn alles ordnungsgemäß abgelaufen ist, dann sollte die LV ja informiert worden sein und es wissen.
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