Fahrkosten in Wahlanwaltsgebühren gestrichen

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Muschel
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#1

23.03.2018, 11:54

Hallöchen, ich hab hier eine bereits abgelegt Akte auf den Tisch, wo wir nunmehr die Wahlanwaltsgebühren überwiesen bekommen haben, nachdem der Mandant VKH nur mit Ratenzahlung erhielt. In der VKH Vergütung wurden die Fahrtkosten nicht geltend gemacht, da Mandant in Berlin wohnt, Gerichtsort dort war, wir aber dort nicht ansässig sind (war auch alles vor meiner Zeit). In der Regelvergütung wurden die Fahrtkosten jedoch mit angegeben.

Nun kam Beschluss vom Rechtspfleger, das die Fahrtkosten abzusetzen sind mit folgender Begründung:
"Die beantragten Reisekosten waren abzusetzen, da diese bei Vertretung durch einen Rechtsanwalt, der nicht am Wohnort der Partei ansässig ist und im Bezirk des entsprechenden Gerichtes weder eine Kanzlei unterhält noch in diesem wohnt, nicht aus der Landeskasse erstattet werden können."

Ja, aber wir wollen die ja nicht von der Landeskasse sondern von dem Mandanten. Versteh ich irgendwie nicht. :nachdenk
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Adora Belle
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#2

23.03.2018, 12:19

Hm, der Kommentar zu §50 ist ja nicht sehr ergiebig, da ist immer nur von weiterer Vergütung die Rede. Ich vermute, weil diese Reisekosten nicht von der PKH gedeckt bzw. nach ZPO erstattungsfähig sind, werden sie auch nicht über die Staatskasse eingezogen. Ihr hättet sie direkt beim Mandanten anfordern müssen, bzw. könnt Ihr das jetzt noch, sofern nicht Verjährung eingetreten ist.
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Muschel
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#3

23.03.2018, 12:27

Ich dachte über die Wahlanwaltsvergütung fordert man Sie ja eigentlich direkt vom Mandanten. Na es ist jetzt nicht so eine Summe die gestrichen wurde, werden wir wohl dann beruhen lassen, zumal wir nicht mal mehr die Anschrift von dem Mandanten haben.
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