PfÜb aus Zwangsgeldbeschluss

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Jule69
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#1

16.03.2018, 16:23

Halli hallo ich möchte aus einem Beschluss nach § 888 ZPO das Zwangsgeld beitreiben, da ich eine Kontoverbindung habe, möchte ich einen PfÜb machen. Nun steht das Zwangsgeld ja der Staatskasse zu. Wie formuliert ihr das genau? bzw. muss ich die Staatskasse genau benennen oder reicht ein Hinweis, dass Zahlung an die zuständige Staatskasse zu leisten ist...
Geiselmann
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#2

18.03.2018, 15:37

Hallo,

schau mal hier:

http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 69480.html

S. Geiselmann
Jule69
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#3

19.03.2018, 12:17

Also muss ich immer die jeweilige Staatskasse raussuchen und im PfÜb benennen? (wir haben hier ziemlich viiiieeeleee Zwangsgeldbeschlüsse zu vollstrecken)
Geiselmann
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#4

19.03.2018, 18:09

ich würde die zuständige Landeskasse des V-Gerichts nehmen.

S. Geiselmann
Jule69
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#5

20.03.2018, 21:13

Vielen Dank. Dann werde ich mir mal von jedem Bundesland die Landeskasse raussuchen.....
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