Abrechnung Revision mit Kostenquote KfB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Stephie83
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#1

19.03.2018, 15:37

Hallo Ihr Lieben,

hätte auch eine Frage zur Revisionsabrechnung:

Wir haben den Kläger nur in der Revisionsinstanz vertreten. Dort wurde mit Einverständnis mit den Parteien auf eine Durchführung der mündlichen Verhandlung verzichtet. Nachdem die Vergleichsverhandlungen mit der Gegenseite gescheitert sind, erging ein Urteil. Kostenverteilung: Kläger trägt die Kosten der I. Instanz zu 5/6, in der II. Instanz zu 1/2 und auch in der III. Instanz zur Hälfte. SW: 1.700 €. Ich habe den KaA beantragt mit einer 1,6 VG + Auslagen + MwSt, insgesamt 309,40 €.
Gemäß KfB muss der Mandant noch was an die Beklagtenseite bezahlen. Wir haben diesen an die RS-Vers. des Mandanten weitergeleitet.
Ich soll jetzt noch die Endabrechnung mit der RS machen. Wir haben uns auf einen SW über 5.000 € geeinigt. Bei der Abrechnung ist mir jetzt aufgefallen, dass ich wahrscheinlich die TG im KaA vergessen habe :sad:
Meine Abrechnung gegenüber der RS würde jetzt so aussehen:

SW 5000
1,6 VG
1,5 TG
Auslagen, MwSt
abzgl. die Hälfte des festgesetzten Betrages von 309,40 (154,70 €).

Meine Frage wäre jetzt, ob ich diesen Betrag abziehen muss ... ich habe ja nichts erstattet bekommen, zumindest nicht auf dem Konto, nur auf dem KfB.
Ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch ... vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Wäre lieb von Euch

Danke im Voraus

LG Stephie
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Anahid
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#2

19.03.2018, 17:28

Da der gleiche Beitrag uter RVG bis 31.07.2013 steht, frage ich mich natürlich, in welchen Forenteil denn Deine Anfrage gehört. Doppelposts sind unnötig und werden auch nicht gern gesehen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

21.03.2018, 09:19

Guten Morgen Anahid,
sorry wegen dem doppelten Beitrag. Hatte zu spät gesehen, dass ich meine Frage in das falsche Forum (RVG bis 31.07.2013) rein geschrieben hab. Deswegen hab ich nochmal einen eigenen Beitrag geschrieben.

Aber vielleicht kannst Du mir ja trotzdem weiterhelfen. Würde mich freuen!

LG Stephie
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Anahid
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#4

21.03.2018, 09:35

Wenn im anderen Forum noch keine Antwort drunter steht, dann würde ich den Beitrag löschen.

Zu Deiner Frage:

Warum solltest Du verpflichtet sein, einen Betrag aus einem KFB von einer Kostenrechnung abzuziehen? Was wenn der Gegner nicht zahlt? Stehen Euch dann plötzlich weniger Gebühren zu? Kann wohl nicht sein, oder?

Die Erstattung aus dem KFB steht auch nicht Euch zu, sondern dem Mandanten.

Und wenn die TG nicht mit zur Festsetzung angemeldet wurde, dann würde ich hier Nachfestsetzung beantragen.
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Stephie83
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#5

21.03.2018, 12:41

Danke :-)
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