PfÜb kann Drittschuldner nicht zugestellt werden...was nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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icerose
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#1

16.03.2018, 10:27

Hallo, ihr Fleißigen,
ich brüte hier seit einer Weile über dem Problem, dass mein Pfüb einem Drittschuldner nicht zugestellt werden kann - lt. GVZ ist er unter der angebenen Anschrift nicht zu ermitteln.

Den Drittschuldner habe ich über die beliebten Fremdauskünfte (hier Rentenversicherung) in Erfahrung gebracht. Alle (mir bekannten ;) ) Adresschecks haben dieselbe Anschrift ergeben - eben die, wo der DS nicht zu ermitteln ist. In seiner aktuellsten VAK (vom 28.2.18) gibt der Schuldner diesen Drittschuldner als Arbeitgeber (erstaunlicher weise immer noch) an - mit der Anschrift, wo die Zustellung scheiterte.

Was kann ich (noch) tun, um den doofen Pfüb zugestellt zu bekommen? Ich hoffe, dass mich jemand von euch in die richtige Richtung schubsen kann. :oops:

Liebe Grüße
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Soenny
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#2

16.03.2018, 10:47

Handelsregister-/Gewerbeamtsanfrage mit allen Informationen (bei Einzelfirmen auch die Privatanschrift des Inhabers) usw. Vielleicht siehst du da was ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#3

16.03.2018, 10:48

Also...Arbeitgeber hab ich verstanden. Welche Unternehmensform?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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paralegal6
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#4

16.03.2018, 11:00

Hsst du denn Lohnzettel gepfändet? Da steht doch die Anschrift drauf
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jenniver
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#5

16.03.2018, 11:35

Telefonnummer des Arbeitgebers googeln und mal anrufen.
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#6

16.03.2018, 15:18

Ich habe mal den PFÜB an den Geschäftsführer (Privatadresse) zustellen lassen, das hat auch super geklappt. Die Adresse herauszufinden ist allerdings komplizierter. Ich habe es erst über das Telefonbuch uns so weiter (Google) versucht, zu guter Letzt hat mir nur die Einsicht in den Gesellschaftsvertrag der GmbH geholfen. Vielleicht hilfts ja ;) Ansonsten wüsste ich auch nicht weiter.. :oops: Manchmal frag ich auch den GVZ des Vertrauens wenn er nicht grade endlos viel zu tun hat.

Aber auch erst nachdem alle Anrufe und sonstigen Recherchen fehlgeschlagen sind...
:wippe
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#7

16.03.2018, 21:22

Hallo, ihr Lieben.
Danke für eure Denkanstöße. Manchmal ist man echt blind. :patsch

@Soenny: HR und Gewerberegister online habe ich schon probiert - aber vielleicht muss ich das Gewerbeamt direkt anschreiben. Das wäre noch eine Option.
@ Ana: Es ist eine UG.
@paralegal 6: Kann ich den Lohnzettel über den GVZ pfänden?
@Jenniver: Gute Idee. Danke. Das kann ich auch noch versuchen. :pfeif
@ZVler: Das wird dann wohl der letzte Weg - so ich nicht vorher doch noch andere Infos bekommen kann. Allerdings war der GVZ meines Vertrauens schon am dransten. :-?
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#8

19.03.2018, 08:49

Wenn es eine UG ist (was ja eh nix Gutes hoffen lässt), dann würde ich beim GF der UG zustellen. Das geht auch.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#9

27.02.2024, 15:21

Ich muss mich hier mal dranhängen:

Der PfÜB konnte unserem DS nicht zugestellt werden. Den neuen Firmensitz von diesem habe ich ausfindig gemacht. Reicht es jetzt, wenn ich die GVin anschreibe und ihr einen neuen Zustellauftrag unter Mitteilung der neuen Anschrift des DS erteile oder muss ich etwas anderes veranlassen? Hatte jemand so einen Fall schon einmal?
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#10

27.02.2024, 15:32

Ja, ich hatte den Fall erst gerade. Schick den PfÜB an den Gerichtsvollzieher, der für die neue Adresse zuständig ist und beauftrage ihn mit der Zustellung. Kannst Du mit einem normalen Anschreiben machen (also kein Formular erforderlich). Vorab per beA sollte das aber dennoch geschickt werden.
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