Abrechnung ArbR nach Klageerweiterung - mehrere SW und Vgl

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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B(E)ngelchen
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#1

16.03.2018, 16:28

Hallo zusammen!

Ich hab zwar schon das ein und andere Thema hierzu durchgelesen, bin aber leider nicht sehr viel weiter gekommen...

Kurz zum Sachverhalt:

Die Gegenseite hat ihre Klage seinerzeit zu Protokoll d. Geschäftsstelle eingereicht; das war am 31.08.17. HF € 3.192,00 nebst Zinsen.
Kurz vor dem Kammertermin hat er sich dann doch einen RA genommen, der die Klage am 27.11.17 wie folgt erweitert hat: HF € 3.192,00 zzgl. Verzugspauschale € 40,00. Außergerichtlich waren wir nicht tätig, die Mandatierung kam erst nach Klageeinreichung.

Es gab insges. 2 Kammertermine, im 2. wurde dann ein Vgl. geschlossen. Ein Termin fand vor der Klageerweiterung statt, der 2te, in dem dann auch der Vgl. geschlossen wurde, zum Zeitpunkt nach der Klageerweiterung.

SW-Festsetzung wie folgt:
- bis zur Klageerweiterung: € 3.192,00
- ab Klageerweiterung: € 4.505,00
- Vgl.: € 4.505,00

Sieht dann meine Gesamtabrechnung so aus:

1,3 Verfahrensgebühr, VV-Nr. 3100 RVG (aus € 3.192,00)
0,8 Verfahrensgebühr, VV-Nr. 3101 Nr. 2 RVG (aus € 1.313,00)
-> § 15 III RVG: max. 1,3 VG aus € 4.505,00
1,2 Terminsgebühr, VV-Nr. 3104 RVG (aus € 7.697,00)
1,0 Einigungsgebühr, VV-Nr. 1003 RVG (aus € 3.192,00)
1,5 Einigungsgebühr, VV-Nr. 1000 RVG (aus € 1.313,00)
-> § 15 III RVG: max. 1,5 EG aus € 4.505,00
PTP
USt

Danke für Eure Hilfe :knutsch
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Adora Belle
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#2

16.03.2018, 17:03

Es gab einen Termin aus dem höchsten Wert, und dieser ist dann im Vergleich erledigt worden. Woher nimmst Du diese komplizierte Abrechnung? Alle Gebühren sind aus dem Wert 4.500 EUR entstanden.
B(E)ngelchen
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#3

19.03.2018, 08:56

Guten Morgen!

Ich muss gestehen dass es mich verunsichert hat, dass bei den zwei festgesetzten SWen unterschieden wurde für die Zeit vor und nach der Klageerweiterung. Daher dann meine komplizierte Denkweise...
Mein erster Impuls war die Abrechnung mit 1,3 VerfGeb., 1,2 TermGeb, 1,0 EiniGeb. (zzgl. PTP u. USt) aus dem höheren SW, eben weil hierüber auch der Vgl. geschlossen und das Verfahren insgesamt erledigt wurde.

In Zukunft höre ich auf meinen ersten Impuls ;-)

Danke Dir!!
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