MB 2 Gegner - 1 VB, 1 streitiges Verf.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Crydea
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#1

16.03.2018, 14:00

Hallo zusammen,

ich hoffe, mir kann an diesem schönen Freitagmittag noch jemand helfen :lol:

Wir hatten MB gegen 2 Schuldner als Gesamtschuldner beantragt. Gegen eine haben sodann einen VB erwirkt, die andere hat Widerspruch eingelegt, es ging ins streitige Verfahren, auch Termin fand statt. Parallel wurde gegen die mit dem VB vollstreckt.

Jetzt will ich das Ganze bis hierhin gegenüber dem Mandanten abrechnen und habe gerade keinen Plan, wie ich das genau angehe. Mein größtes Problem im Moment ist, dass die VG für den MB im weitergehenden Verfahren ja auf die VG für den VB angerechnet wird. Oder eben halt auf die VG für das streitige Verfahren. Nur habe ich hier beide Fälle und weiß gerade nicht wie ich hier anrechne Oo

Wäre lieb, wenn mir jemand einen Denkanstoß geben könnte.

LG
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Anahid
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#2

16.03.2018, 14:29

In dem Moment, wo nur ein AG Widerspruch erhebt, hast Du eine Verfahrenstrennung. Also ist für beide Gegner getrennt abzurechnen. Ich würde bei dem, wo das streitige Verfahren anhängig ist, das Mahnverfahren nicht mit abrechnen und da nur die VG (ohne Anrechnung) abrechnen, bei dem anderen das Mahnverfahren + ZV.
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Crydea
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#3

16.03.2018, 14:47

Danke Anahid :knutsch

wenn du das sagst, klingt das so einfach und logisch :oops:
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