Guten Tag ans Forum,
ich bräuchte hier kurzes Feedback.
Urteil: Beklagte wird verurteilt, HF sowie vorgerichtliche Anwaltskosten zu bezahlen.
KGE: Kläger (wir ) 1/3, Beklagte 2/3
Ich habe nun in meinen KAA die Anrechnung der GG aufgenommen.
Gegenseite rechnet nicht an.
Müsste sie aber, oder?
Danke, Sveta
GG im KAA
- Adora Belle
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, wieso denn?
Ich dachte, die Anrechnung muss in den KFA/KAA, wenn die GG bezahlt oder tituliert ist.
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- Forenfachkraft
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Du verwechselst hier glaub was. Der Beklagte kann sich bei Eurem KAA auf die Anrechnung berufen, wenn § 15a RVG erfüllt ist. Die Beklagtenseite muss in ihrem KAA nicht anrechnen.
LG:-)
LG:-)