Erstellung Strafanzeige...keine Einreichung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BiancaB
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#1

23.02.2018, 14:26

Hallo zusammen,

wir haben für einen Mandanten eine Strafanzeige erstellt....viele Telefonate, Änderungen etc. Nach Fertigstellung der Strafanzeige, möchte unser Mandant die Strafanzeige nun doch nicht mehr einreichen.

Was kann ich den jetzt unserem Mandanten gegenüber abrechnen? Mittelgebühr nach 4302 Nr. 2 RVG 160,00 €?

Danke für Eure Antworten .
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Adora Belle
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#2

23.02.2018, 14:40

Dasselbe wie für die vollständige Erledigung, dh Einreichung. Es gibt keine gesonderten verminderten Gebühren für die vorzeitige Beendigung, und soweit erkennbar, habt Ihr allen Aufwand ohnehin schon gehabt.
BiancaB
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#3

23.02.2018, 15:30

Danke:-)
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