Abtretung einer titulierten Forderung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dukatesse
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#1

23.02.2018, 11:45

Hallo Ihr Lieben,

wir haben hier einen Fall, den ich noch nie hatte und bin gerade unsicher.

Ich mache es mal "abstrakt": A hat gegen B eine titulierte Forderung. A möchte nun diese Forderung, die für ihn tituliert ist, an den C abtreten. C möchte mit dem Titel eine Zwangssicherungshypothek gegen B eintragen lassen.

Wie wird diese Abtretung nun bewerkstelligt?

Schon mal besten Dank für Eure Anwtorten!
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Anahid
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#2

23.02.2018, 12:17

Diese "Abtretung" kann nur durch notariellen Vertrag bewerkstelligt werden, da C ansonsten keine Titelumschreibung auf sich beantragen kann.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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