Abrechnung Verfahren vor Verwaltungsgericht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Steffie280986
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#1

23.02.2018, 08:45

Hallo meine Lieben intelligenten Kolleginnen :wink2

Ich benötige mal wieder eure Hilfe, da ich einen alten Fall, der vor meinem Eintritt in die Kanzlei eigentlich schon beendet war, jetzt abrechnen soll, da er aus den Untiefen der Schränke herausgezogen wurde.

Folgender Sachverhalt liegt dem ganzen Fall zugrunde bzw. ist der Verlauf:

• Klage zum VerwG MUC
wg. Aufhebung Kostenrechnung LRA sowie die zu Grunde liegende Ermahnung
• Kostenrechnung VerwG MUC kam mit GK von 213,00 EUR
• LRA teilt mit, dass Aufhebungsbescheid ergangen ist
• Wir erklären den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und beantragen die Kosten dem LRA bzw. Freistaat Bayern aufzuerlegen
• Beschluss VerwG MUC ergeht:
Verfahren wird eingestellt
Freistaat Bayern trägt die Kosten des Verfahrens
Streitwert wird auf 1.272,01 EUR festgesetzt

Meine allererste Frage: Hätte man damals gleich einen KFA machen sollen oder würdet ihr mir raten diesen jetzt noch zu machen oder einfach direkt mit dem LRA in Kontakt zu treten und unter Bezugnahme auf den Beschluss die Abrechnung bekannt geben?

Dann die wichtigste Frage: Was muss ich denn abrechnen :kopfkratz :pfeif

1,3 VG nach 3100 aus 1.272,01 EUR
Pauschale
MwSt
sowie die Gerichtskosten von 213,00 EUR

Ich bin leider im Gebührenrecht absolut unsicher, da ich in meiner alten Kanzlei die letzten 6 Jahre nur noch Zeitabrechnungen gemacht habe und ansonsten alles eine Gebührenabteilung erledigt hat :oops: :oops:
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Anahid
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#2

23.02.2018, 09:42

Worin soll denn Deiner Meinung nach eine Einigung bei dem obigen Sachverhalt zu sehen sein? :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Steffie280986
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#3

23.02.2018, 10:01

Anahid hat geschrieben:Worin soll denn Deiner Meinung nach eine Einigung bei dem obigen Sachverhalt zu sehen sein? :kopfkratz
Ohaaa das war ein Versehen - hatte eine andere Rechnung vorbereitet und die Gebühren rauskopiert *versteck*
Wenn man immer schneller schreibt als denkt... Schon ausgebessert...
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Anahid
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#4

23.02.2018, 12:13

Dann bin ich mit Deiner Rechnung auch einverstanden. :)

Ich würde zunächst das LRA zur Zahlung der Kosten auffordern und nur dann, wenn die Zahlung nicht erfolgt, KFA stellen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#5

05.03.2020, 10:32

Hallo Ihr Lieben,
habe folgendes Problem:
Unser Mandant hat Kostenbescheide durch die Stadt erhalten. GEgen diese haben wir Widerspruch eingelegt. Sodann erging ein Widerspruchsbescheid gegen diesen haben wir Klage eingereicht. Es ergeht ein Beschluss: Hauptsache erledigt erklärt, Kostenübernahme Stadt.
Ich würde wie folgt abrechnen bzw. Kostenfesetzung beantragen:

1. Verwaltungsverfahren
2400
2. Widerspruchsverfahren
3. Gerichtsverfahren mit Anrechnung

Jetzt habe ich gesehen dass 2400 weggefallen ist, sorry Leute hab nicht so viel mit Verwaltungsrecht zu tun.
Rechne ich jetzt
2300 Widerspruchsverfahren + Verwaltungsverfahren
3100 Gerichtsverfahren ab (ohne Anrechnung) ???
Danke Euch
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Anahid
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#6

05.03.2020, 10:42

Ja, Du rechnest für das Verwaltungsverfahren nach Nr. 2300 ab und für das Widerspruchsverfahren auch (Anrechnung nicht vergessen).

Und wieso meinst Du, dass Du auf die VG keine Anrechnung vornehmen musst?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Liesel
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#7

05.03.2020, 10:54

Ich sehe hier nicht den Anfall der Gebühr für das Verwaltungsverfahren, wenn ihr erst ab dem Widerspruchsverfahren beauftragt wurdet.
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#8

05.03.2020, 11:15

also unser Mandant hat einen Kostenbescheid bekommen: Meine Chefin hat sich den angeguckt und Widerspruch eingelegt. Ich habe gedacht, dass wäre der Anfall für das Verwaltungsverfahren = Bescheid lesen etc......
??
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Adora Belle
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#9

05.03.2020, 11:32

Das Ausgangsverfahren ist mit Erlass des Bescheids abgeschlossen. Da kann man nicht mehr vertreten.
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#10

09.03.2020, 14:46

Ok. Danke würde dann wie folgt abrechnen: bzw. die Kostenfestsetzung beantragen, kann ich doch oder (die außergerichtlichen Kosten).
2300 Widerspruchsvefahren
3100 abzgl. Anrechnung 0,65

DAnke Euch
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