Abrechnung Scheidungsangelegenheit

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nadine1980
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#1

20.02.2018, 13:25

Hallo liebe Forum-Mitglieder :wink2

ich suche Hilfe bzgl. einer Abrechnung in einer Scheidungsangelegenheit. Ich komme hier leider selber nicht weiter.

Es gab in der Sache einen Termin und im Termin wurde noch ein Vergleich geschlossen.

Die Verfahrenswerte sehen wie folgt aus:

Für die Ehesache: 17.010,00 Euro,
für den Versorgungsausgleich: 10.206,00 Euro und
für den Teilvergleich zum Versorgungsausgleich: 3.402,00 Euro.

Die Kosten für den Vergleich sind auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

Ich habe zuerst die Werte 17.010,00 Euro und 10.206,00 Euro addiert = 27.216,00 Euro

Dann habe ich mal versucht die Rechnung zu erstellen:

Wert: 27.216,00 Euro
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr

Wert: 3.402,00 Euro
1,0 Einigungsgebühr
+ Kostenpauschale
+ Mehrwertsteuer

Allerdings fehlen mir dann die 5.000,00 Euro in der Rechnung ...

Vielleicht könnt Ihr mir helfen? :sad:

Liebe Grüße
Nadine
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Adora Belle
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#2

20.02.2018, 13:32

Was soll das hier bedeuten?
Nadine1980 hat geschrieben:Die Kosten für den Vergleich sind auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Meinst Du den Wert des Vergleichs? Was außer dem Teil-VA ist denn noch Gegenstand des Vergleichs? Ist der VA-Teil in den 5.000 EUR enthalten?
Nadine1980
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#3

20.02.2018, 13:43

Hallo Adora Belle :)

In dem Protokoll steht, dass die Beteiligten folgenden Vergleich schließen:

I. Die Beteiligten verzichten wechselseitig auf nachehelichen Unterhalt, auch für den Fall der Not.

II. Die Kosten des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.

III. Die Kosten für diesen Vergleich werden festgesetzt auf 5.000,00 Euro.

Die muss ich doch auch irgendwie berücksichtigen, oder?
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#4

20.02.2018, 13:46

III. ist Quatsch. Das muss richtig heißen Der Wert des Vergleiches wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Wo ist der Teil-Vergleich zum VA?
Nadine1980
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#5

20.02.2018, 13:55

Schau mal .. ich habe die Seite des Protokolls mal eingescannt ...
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Jenna
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#6

20.02.2018, 14:05

Für mich sieht das jetzt irgendiwe nach zwei verschiendenen Vergleichen aus, nämlich der Teilvergleich für den VA und dann noch eine zweite Vereinbarung zum Unterhaltsverzicht.
Ich würde entsprechend beide Werte (5.000,00 und 3.402,00) mit den Werten für die Scheidung und den VA addieren.
So richtig sicher bin ich mir allerdings nicht :-?
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#7

20.02.2018, 14:12

Ja, sieht für mich auch so aus. Aber der Wert des Teilvergleichs zum VA ist im Gesamtwert VA enthalten.

Dann hast Du einen Vergleich über 3.000 EUR und einen Mehrwert von 5.000 EUR.

1,3 VG aus 17.000+10.000
0,8 VG aus 5.000
Abgleich
1,2 TG aus 17.000+10.000+5.000
1,0 EG aus 3.000
1,5 EG aus 5.000
Abgleich

Ob zum nachehelichen Unterhalt tatsächlich auch eine TG angefallen ist, lässt sich aus dem Protokoll nicht so ohne weiteres entnehmen.
Maija
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#8

20.02.2018, 20:13

Hätte ich genauso abgerechnet.
Unsere Hände sind unser Kapital :pc 266

:frauenpower
Nadine1980
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#9

20.02.2018, 20:36

Hallo Jenna, hallo Adora Belle,

Ihr seid klasse! Zugegebenermaßen wäre ich auf diese Berechnung niemals gekommen.

Vielen, vielen Dank!!!!! :thx
Nadine1980
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#10

20.02.2018, 20:36

Hallo Maija,

auch Dir lieben Dank für Deine Antwort! :thx
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