Prüfung Zollunterlagen zwecks Schwarzarbeitsgesetz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Quarky1100
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 51
Registriert: 06.11.2008, 07:08
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

18.02.2018, 14:57

Mein Anwalt hat wegen angeblicher Schwarzarbeit an einem Termin im Zollamt teilgenommen für seinen Mandanten zwecks Prüfung der Zollunterlagen. Ich habe keine Ahnung, welchen Streitwert ich nehmen kann und wie ich das abrechne. Kann mir da jemand helfen. Geschäftsgebühr nach 2300 ? und was ist mit der Terminsgebühr? Ist es der Mindesstreitwert von 1500 € oder der Auffangstreitwert von 5000,00 €. Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand hilft
Antworten