Rückkaufswert Versicherung. Insolvenzmasse?

Hier hinein gehören alle Themen rund um die Insolvenz.
Antworten
NadineIm
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 30.06.2016, 08:37
Beruf: Insolvenzsachbearbeiterin / ReNo
Software: Andere

#1

15.02.2018, 16:52

Hallo,

folgendes: Schuldner hat 5 Tage vor Eröffnung seines IK-Verfahrens einen Rückkaufswert durch seine Versicherung erhalten. Gekündigt war bereits während der Antragstellung. Schuldner wusste also das Geld kommt. Im Antrag angegeben hat er es nicht.

Mit welcher Begründung kommen wir als IV an das Geld? Hat einer eine Idee?

Viele Grüße

Nadine
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1442
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#2

16.02.2018, 09:20

Aus dem Bauch heraus:
Gar nicht, weil der Insolvenzbeschlag erst mit der IE beginnt.

Eventuell könnte hier § 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO greifen. Das würde dann aber stark darauf ankommen, über welchen Betrag wir hier reden und was der Schuldner damit gemacht hat. Hat er es z.B. für den Lebensunterhalt genutzt, dann kann er in jedem Fall eine evt. Differenz zwischen Einkommen und Pfändungsfreibetrag behalten.

P.S. Das geht natürlich auch nur dann, wenn der Insolvenzschuldner auch der Bezugsberechtigte war.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
NadineIm
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 30.06.2016, 08:37
Beruf: Insolvenzsachbearbeiterin / ReNo
Software: Andere

#3

16.02.2018, 09:50

Ich dachte hier an § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO, was mir aber nicht hilft an das Geld zu kommen..... Leider. Dein Bauch sagt das was meiner sagt. Schade, 1T€ haben oder nicht haben.... ich hätte es gerne gehabt für die Masse....
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1442
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#4

16.02.2018, 10:14

Du könntest zumindest unter Hinweis auf 290 I 4 den Schuldner anschreiben und ihm ein wenig auf den Zahn fühlen, wer Bezugsberechtigter war und was er mit dem Geld gemacht hat und ganz ehrlich, 1.000 € sollten reichen, damit der "Tatbestand" erfüllt ist. Wenn das Geld weg ist, soll er halt "freiwillig" monatliche Raten an die Masse zahlen.

P.S. Den "6er" würde ich auch gleich mit dazu nehmen. Vielleicht noch verbunden mit dem weiteren Hinweis, dass der InsVw dies in seinem Bericht schreiben muss... :teufel
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Antworten