Schuldner nicht mehr zu ermitteln

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
PeachyCJ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1034
Registriert: 07.05.2015, 12:19
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Stralsund

#51

15.02.2018, 10:01

Aahhh vielen lieben Dank für den Tipp :yeah

Habe gerade bei Gericht angerufen und ich soll dort einen Antrag stellen wegen Zustellung an den Arbeitgeber. Hoffentlich klappt das dann. :)
:katze1 :katze2 :katze3
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1442
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#52

15.02.2018, 10:15

Die Chancen stehen doch ganz gut. Im Normalfall wird sich der Gerichtswachtmeister nämlich erkundigen, wie die Arbeitszeiten sind und wo der Herr dann anzutreffen ist. Vielleicht kann der ihn dann auch mal ganz freundlich fragen, wo er denn wohnhaft ist :mrgreen:

Du musst aber unbedingt kontrollieren, dass auch wirklich an den Schuldner zugestellt wurde. Eine Ersatzzustellung durch Niederlegung oder an Kollegen oder so wäre nämlich unwirksam.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Benutzeravatar
PeachyCJ
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1034
Registriert: 07.05.2015, 12:19
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Stralsund

#53

15.02.2018, 10:56

Vielen Dank, ich werde darauf achten. :)
Ich bin erstmal froh überhaupt einen Versuch starten zu können.
:katze1 :katze2 :katze3
Manuel
Forenfachkraft
Beiträge: 227
Registriert: 15.02.2018, 09:43
Beruf: ReFa

#54

22.02.2018, 09:16

Soenny hat geschrieben:Da hat dann aber jemand den Text mal einfach von Schuldner in Drittschuldner abgeändert. Der Beschluß des BGH beschäftigt sich nämlich ausschließlich mit der Herausgabe der Gehaltsabrechnungen durch den Schuldner und eben NICHT durch den Drittschuldner und genau aus diesem Grunde weigern sich die hiesigen Gerichte auch den Pfüb so zu erlassen.

Aber schön, man muß nur eine Entscheidung zitieren und schon ist egal was vorher im Text steht :lolaway
Bin aus Berlin und würde den genannten Passus gerne mit in den Pfüb zukünftig reinnehmen. Wo geht das nicht durch; ich hoffe nicht hier. :roll:
jodi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 27.07.2018, 12:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#55

02.08.2018, 09:54

Ich habe gerade einen Schuldner der unbekannt verzogen ist und nie in der von ihm von unserer Mandantin gemieteten Wohnung gemeldet war. Eine vorherige Anschrift vom Schuldner liegt uns nicht vor. EMA-Anfrage und Anhörungsverfahren (§§ 51 Abs. 2, 52 Abs. 2 BMG) über das Bürgerbüro verliefen daher erfolgslos. Welche Möglichkeiten habe ich hier?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#56

02.08.2018, 10:40

Hast Du denn zumindest das Geburtsdatum des Schuldners?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#57

02.08.2018, 11:04

jodi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 27.07.2018, 12:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#58

02.08.2018, 11:07

Nein, leider nicht. Wir wissen nur durch unseren Mandanten, in welchem Wohnort der Schuldner vorher gemeinsam mit seiner Mutter lebte.
Benutzeravatar
SiBa
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 411
Registriert: 25.10.2017, 14:11
Beruf: ReNoFa + Studentin Wirtschaftsrecht
Software: RA-Micro

#59

02.08.2018, 13:28

PN
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... :wink1
Antworten