Sozietät Unterschrift bei Abwesenheit

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percy88
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#1

15.02.2018, 10:19

Guten Morgen zusammen,

ich denke, dass diese Frage schon x-Mal gestellt wurde, aber jetzt zweifel ich an mir selbst.

Mein direkter Chef ist krank, hat aber noch Diktate gefertigt. Die habe ich jetzt geschrieben mit folgender Unterschriftszeile:

Mit freundlichen Grüßen
pro abs. RA Müller (der, der krank ist)


RA Meier
(der, der unterschreiben soll)

Jetzt sagt mir der Meier, das wäre falsch :angst

Es müsste andersherum lauten:

Mit freundlichen Grüßen
RA Müller (immer noch krank :-)


pro abs. RA Meier (der, der sich weigert :-)

Wat denn nu :kopfkratz ich habe das jahrelang so gehandhabt und es wurde noch nieeee moniert :-) Muss ich mich jetzt schämen und in die Ecke stellen???

LG und einen stressfreien Tag!!!
ZVler
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#2

15.02.2018, 10:37

Wir haben das so ähnlich gehandhabt. Den Name des Unterzeichner (der auch wirklich unterschreibt) und dann untendrunter : i.V. für den krankheitsbedingt abwesenden RA XY

So machen wir das jedenfalls... :kopfkratz
:wippe
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Anahid
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#3

15.02.2018, 10:38

pro abs. (pro absente) bedeutet: für den abwesenden

Entsprechend ist es (wenn Kanzleien damit arbeiten) die Regel, dass es so, wie Du es vorbereitet hast ausgeführt wird:

Mit freundlichen Grüßen
pro abs. RA Müller

RA Meier

Ich kenne das aus diversen Kanzleien so, praktiziere das auch heute noch so und es gibt auch einige andere Kanzleien (wie man aus der Forensuche aus bereits bestehenden Threads zu diesem Thema ersehen kann), die genau so unterschreiben. Die von Deinem RA Meier vorgeschlagene Ausführung wäre mir absolut neu.
ZVler hat geschrieben:Wir haben das so ähnlich gehandhabt. Den Name des Unterzeichner (der auch wirklich unterschreibt) und dann untendrunter : i.V. für den krankheitsbedingt abwesenden RA XY

So machen wir das jedenfalls... :kopfkratz
Mit dieser Formulierung wäre ich zumindest bei Rechtsmittelschriften vorsichtig. Denn durch i.A. oder i.V. wird nicht klargestellt, dass der Unterzeichnende sich den Inhalt des Schriftsatzes zu eigen macht. Wenn Du da an den richtigen Richter gerätst, haut der Dir Dein Rechtsmittel wegen fehlerhafter Einlegung um die Ohren (u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2009, I-4 U 143/08).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#4

15.02.2018, 10:43

Anahid hat geschrieben:pro abs. (pro absente) bedeutet: für den abwesenden

Entsprechend ist es (wenn Kanzleien damit arbeiten) die Regel, dass es so, wie Du es vorbereitet hast ausgeführt wird:

Mit freundlichen Grüßen
pro abs. RA Müller

RA Meier

Ich kenne das aus diversen Kanzleien so, praktiziere das auch heute noch so und es gibt auch einige andere Kanzleien (wie man aus der Forensuche aus bereits bestehenden Threads zu diesem Thema ersehen kann), die genau so unterschreiben. Die von Deinem RA Meier vorgeschlagene Ausführung wäre mir absolut neu.
100 % Zustimmung meinerseits.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
ZVler
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#5

15.02.2018, 11:34

ZVler hat geschrieben:Wir haben das so ähnlich gehandhabt. Den Name des Unterzeichner (der auch wirklich unterschreibt) und dann untendrunter : i.V. für den krankheitsbedingt abwesenden RA XY

So machen wir das jedenfalls... :kopfkratz
Mit dieser Formulierung wäre ich zumindest bei Rechtsmittelschriften vorsichtig. Denn durch i.A. oder i.V. wird nicht klargestellt, dass der Unterzeichnende sich den Inhalt des Schriftsatzes zu eigen macht. Wenn Du da an den richtigen Richter gerätst, haut der Dir Dein Rechtsmittel wegen fehlerhafter Einlegung um die Ohren (u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2009, I-4 U 143/08).[/quote]


Oh :augenreib das geb ich mal weiter. Danke für den Tipp.. Bis jetzt ist es zum Glück immer gut gegangen.. :thx
:wippe
percy88
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#6

15.02.2018, 12:53

ich danke Euch !!! Da werde ich mir den Meier mal vorknöpfen :)

:thx :thx :thx
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