Es wurde wegen Satzungsänderung einer GmbH folgende Urkunden erstellt:
1. Kauf- und Abtretungsvertrag sowie Gesellschafterversammlung
2. Qualifizierte Gesellschafterliste
3. Registeranmeldung
Für 1. wurde folgende Kostenteilung vertraglich vereinbart:
Kosten Vertrag und Durchführung der Käufer
Kosten für die Gesellschafterversammlung die Gesellschaft.
Auf gesamtschuldnerische Haftung der Vertragsbeteiligten wurde hingewiesen.
Kosten für 2./3. wurden der Gesellschaft in Rechnung gestellt.
Nun hat keiner der Beteiligten die Rechnung bezahlt.
Frage:
Darf im Rahmen der Gesamtschuldnerhaftung auch ein Gesellschafter in Anspruch genommen werden oder ggf. der Geschäftsführer der Gesellschaft und/oder Käufer des Geschäftsanteils?
Haftung Notargebühren Satzungsänderung & Co.
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- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Ne, erst kürzlich neuere Entscheidung zu diesen schon vorher mehrfach entschiedenen Fragen gelesen (Fundstelle könnte ich nachtragen gelegentlich, Heft verlegt); siehe allgemein auch Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 12. Aufl. 2017, Rn. 2396 ff., oder beliebige Kommenare zu §§ 29 - 32 GNotKG.
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