Haftung Notargebühren Satzungsänderung & Co.

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davia76
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#1

14.02.2018, 12:43

Es wurde wegen Satzungsänderung einer GmbH folgende Urkunden erstellt:

1. Kauf- und Abtretungsvertrag sowie Gesellschafterversammlung

2. Qualifizierte Gesellschafterliste

3. Registeranmeldung

Für 1. wurde folgende Kostenteilung vertraglich vereinbart:

Kosten Vertrag und Durchführung der Käufer
Kosten für die Gesellschafterversammlung die Gesellschaft.

Auf gesamtschuldnerische Haftung der Vertragsbeteiligten wurde hingewiesen.

Kosten für 2./3. wurden der Gesellschaft in Rechnung gestellt.


Nun hat keiner der Beteiligten die Rechnung bezahlt.

Frage:
Darf im Rahmen der Gesamtschuldnerhaftung auch ein Gesellschafter in Anspruch genommen werden oder ggf. der Geschäftsführer der Gesellschaft und/oder Käufer des Geschäftsanteils?
Wissen, das nicht weitergegeben wird, ist kein Wissen.

Jeder hat dumme Gedanken, nur der Kluge verschweigt sie.
Martin Filzek
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#2

14.02.2018, 13:46

Ne, erst kürzlich neuere Entscheidung zu diesen schon vorher mehrfach entschiedenen Fragen gelesen (Fundstelle könnte ich nachtragen gelegentlich, Heft verlegt); siehe allgemein auch Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 12. Aufl. 2017, Rn. 2396 ff., oder beliebige Kommenare zu §§ 29 - 32 GNotKG.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
larifari
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#3

14.02.2018, 16:54

Vielleicht diese Entscheidung: OLG Köln, Beschl. v. 18.9.2017 – 2 Wx 204/17 -
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