Gebühr für Akteneinsicht buchen

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mia23
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#11

03.11.2017, 11:23

Ich bin´s wieder zu dem Thema :wink2

Und zwar weiß ich jetzt zwar wie ich die Kosten für Akteneinsicht buchhalterisch richtig eingeben, aber mein Chef macht mich deswegen wieder ganz kirre :motz

Also zum Verständnis:

Mein Chef hat die 12,00 EUR von seinem Fremdgeldkonto überwiesen und er führt parallel dazu eine FG-Liste in Excel. Für ihn ist das Fremdgeld, da er ja nur die "12,00 EUR" bezahlt und der Betrag muss auf jeden Fall im Aktenkonto vorkommen sagt er. Ich blick´s net :kopfkratz

Ich habe keinen Plan wie ich das jetzt machen soll.

Ich habe die 12,00 EUR Ausgang wie oben schon beschrieben als Honorarauslage gebucht etc, sodass im Aktenkonto 14,28 EUR stehen müssten. So ist es definitiv auch richtig, nur ich weiß nicht, wie ich es ihm begreiflich machen soll ...

Kann mir jemand helfen?
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Anahid
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#12

03.11.2017, 13:35

Die meisten Auslagen (Akteneinsicht, etc.) sind, obwohl der Anwalt hierauf keine MwSt zahlt, mit MwSt an den Mandanten weiterzuberechnen. Gibt es schon ellenlange Vorträge im Forum zu.

Faustformel: Auslagen, die anfallen, da der Mandant die entsprechenden Auskünfte nicht einholen kann (wie z.B. die Akteneinsicht) müssen mit MwSt weiterberechnet werden. Auslagen, bei denen nicht klargestellt ist, dass diese auf Rechnung des Mandanten entstehen (wie z.B. Einwohnermeldeamt) sind ebenfalls mit MwSt weiterzuberechnen. Nur Auslagen, die definitiv einem bestimmten Mandanten zugeordnet werden können und bei denen sicher ist, dass diese auf Rechnung des Mandanten entstanden sind (z.B. Gerichtsvollzieherkosten) dürfen auch ohne MwSt weiterberechnet werden.

Und wenn Dein Chef das noch genauer haben will, soll er sich an einen Steuerberater wenden. ;)
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#13

03.11.2017, 15:26

Mal angenommen, ich stelle Rechnung an Mdt. gleich mit den Kosten für Akteneinsicht... Das Programm bucht ja dann im Aktenkonto quasi alles auf Honorar, wenn Mdt. es dann später bezahlt ist alles ausgeglichen - soweit so gut.
Aber: Wenn mein Chef die 12,00 EUR überweist und ich muss den Ausgang dann buchen, dann müsste ich es doch eben auch als Honorarauslage buchen etc., soweit habe ich es verstanden, nur bucht das Programm doch dann 2x diesen Betrag brutto ins Aktenkonto ein, also doppelt ... oder verstehe ich da was falsch?
Ich glaube ich steh auf´m Schlauch :kopfkratz :patsch
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#14

03.11.2017, 16:00

Wenn Du die Auslagen berechnest, bevor die Abbuchung da ist, hast Du eine doppelte Sollstellung, richtig. Also müsstest Du entweder den ins Aktenkonto zu buchenden Honorarbetrag der Kostenrechnung von Hand abändern (also die 14,28 € abziehen und nicht mit ins Soll stellen) oder später die Sollstellung über die 14,28 € wieder stornieren.
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#15

19.01.2018, 10:18

Nun hole ich diesen älteren Beitrag mal wieder aus der Versenkung :-)

Ich habe hier eine etwas ältere Sache, vor ca. 5 Jahren wurden Auslagen, als Honoarauslagen gebucht die aber wohl keine sind.

Ich soll nun eine entsprechende Umbuchung vornehmen, dass diese Auslagen nicht mehr als Honorarauslagen im Aktenkonto auftauchen, sondern als "normale" Auslagen, damit die korrekt abgerechnet werden können.

Ich komme gerade auf keinen grünen Zweig. Es handelt sich um 14,28 Auslagen, die als Honorarauslagen in den Gebühren stehen. Wenn ich genau diesen Betrag aus den Gebühren rausnehme, muss ich ja denselben Betrag bei den Auslagen eingeben, aber es waren ja nur 12 EUR Auslagen. Nehme ich von vornerherein 12 EUR aus den Gebühren passt es auch nicht, im Aktenkonto sind ja 14,28 im Soll gebucht.

Habe ich irgendwo einen Denkfehler?
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#16

19.01.2018, 10:28

Wenn Du das auf diese Weise "umbuchen" willst, dann liegst Du richtig. Um diese "Umbuchung" vorzunehmen, würde ich mit Saldobuchungen arbeiten und auf diese Weise die 14,28 aus dem Honorar ausbuchen und per Saldobuchung 12,00 € in die Auslagen buchen.
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#17

19.01.2018, 11:38

An die Möglichkeit habe ich noch garnicht gedacht.

Also die Auslagen anlegen mit "U Saldenübernahme", richtig?
Und die 14,28 ebenfalls mit "U Saldenübernahme" aus dem Honorar rausnehmen? Oder diesen Betrag als "S Storno Gebührensollstellung"?

Sorry, habe lange Zeit mit einem anderen Anwaltsprogramm gearbeitet und bin im RA Micro ist noch nicht so 100 %ig sicher.
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#18

19.01.2018, 19:53

Die Auslagen mit U reinsetzen und das Honorar mit S rausnehmen.
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#19

17.04.2018, 10:51

Hallo ihr Lieben,

ich muss nun leider auch noch mal auf dieses Thema zurückkommen.

Und zwar werden bei uns die Auslagen für die Ermittlungsakten immer netto in die Auslagen gebucht. Wenn wir dann allerdings später die Kostenrechnung erstellen, zieht sich das Programm ja logischerweise lediglich die Nettoauslagen unterhalb der Mehrwertsteuer. Dies ist ja nicht korrekt und nicht alle Mitarbeiter hier im Büro wissen das bzw. denken daran, diese Auslagen vor die Mehrwertsteuer zu ziehen und dann darauf Mehrwertsteuer zu berechnen.

Leider haben wir bei uns weder das Sachkonto Nr. 4700 noch 4781 bzw. überhaupt keines, wo wir steuerpflichtige Auslagen buchen können. Hier existiert lediglich das Sachkonto 1600 für Auslagen. Und darin wird dann fröhlich alles, was Auslagen betrifft, auch gebucht. Wie können wir das richtig machen? Oder gibt es überhaupt etwas zu ändern? Ich möchte eigentlich darauf hinaus, dass das Programm bei Erstellung der Kostenrechnung sich automatisch diese Auslagen in den oberen Teil zieht, so dass sämtliche Mitarbeiter solche Kostenrechnungen auch richtig erstellen. Ich hoffe, ihr wisst, was ich meine :oops:
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
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#20

17.04.2018, 12:12

Ich buch das mit Y "Honorarauslagen" und dann wird das auch entsprechend versteuert. Hast Du das mal versucht?
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