Hallo Ihr Lieben,
ganz kurz: Wenn wir in der Kanzlei unsere eigenen Gebühren per Zwangsvollstreckung beitreiben, erhalten wir ja für diese Tätigkeit die 0,3 Gebühr, klar. Aber wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer? Die Kanzlei ist ja selbst Mandant und vorsteuerabzugsberechtigt.........)
Danke und LG
vom
Moschele
Zwangsvollstreckung wegen eigener Gebühren
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Und deshalb fällt keine Umsatzsteuer an.
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Hab ganz ganz herzlichen Dank!
LG
Moschele
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Moschele