Zwangsvollstreckung wegen eigener Gebühren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Moschele11
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#1

18.01.2018, 18:36

Hallo Ihr Lieben,

ganz kurz: Wenn wir in der Kanzlei unsere eigenen Gebühren per Zwangsvollstreckung beitreiben, erhalten wir ja für diese Tätigkeit die 0,3 Gebühr, klar. Aber wie verhält es sich mit der Mehrwertsteuer? Die Kanzlei ist ja selbst Mandant und vorsteuerabzugsberechtigt.........)

Danke und LG

vom

Moschele
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Adora Belle
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#2

18.01.2018, 18:42

Und deshalb fällt keine Umsatzsteuer an.
Moschele11
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#3

18.01.2018, 18:52

Hab ganz ganz herzlichen Dank!

LG

Moschele
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