Einigungsgebühr ZV nach Einmalzhlg. und Pfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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SiBa
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#11

17.01.2018, 13:12

Ach schau an... Das muss ich mir gleich mal merken
:notier
Danke :lol:
Kaffee erreicht Stellen, wo Motivation nur schwer hinkommt!
Einen schönen Tag euch allen... :wink1
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Adora Belle
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#12

17.01.2018, 13:59

Aber auch immer schön dran denken, dass diese Gebühr nur der eigene Mandant schuldet.
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Anahid
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#13

17.01.2018, 14:03

Adora Belle hat geschrieben:Aber auch immer schön dran denken, dass diese Gebühr nur der eigene Mandant schuldet.
....wenn sich der Schuldner nicht zur Zahlung dieser Kosten verpflichtet hat.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Adora Belle
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#14

17.01.2018, 14:13

Nein andersrum. Erstmal und grundsätzlich schuldet der eigene Mandant. Und dann bekommt er ggf bei freiwilliger Übernahme durch den Schuldner die Gebühr ersetzt.
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Anahid
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#15

17.01.2018, 15:43

:zustimm So ist das ausführlich und richtig erklärt. :)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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