Geschäftsgebühr BerH, Verfahrensgebühr von Mdt. Anrechnung?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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DieFreundlichenTippsen
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#1

16.01.2018, 14:22

Wir haben für eine Angelegenheit BerH erhalten mit der Geschäftsgebühr. Das gerichtliche Verfahren zahlt der Mandant selber. Muss ich jetzt die hälftige Geschäftsgebühr nach der BerH (85,00 €/2 = 42,50) anrechnen bei der Verfahrensgebühr an den Mandanten? Oder eher nicht, weil wir die Geschäftsgebühr von der Staatskasse erhalten haben?
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Liesel
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#2

16.01.2018, 14:33

Hälftige Anrechnung musst du vornehmen.
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Anahid
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#3

16.01.2018, 14:33

Meiner Meinung nach ja. Vorbemerkung 3 Nr. 4 spricht ja nur davon, dass in den Fällen, wo eine GG wegen desselben Gegenstands entsteht, diese anzurechnen ist. Da steht nichts davon, dass es darauf ankommt, wer die gezahlt hat.
Zuletzt geändert von Anahid am 16.01.2018, 18:02, insgesamt 1-mal geändert.
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DieFreundlichenTippsen
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#4

16.01.2018, 14:42

Alles klar, das habe ich mir fast gedacht. Mein Chef hat mich verunsichert. Danke :-)
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