Huhu
Ich stehe gerade völlig auf dem Schlauch.
Mein Chef ist im Urlaub und hat mir folgendes auf den Tisch gelegt.
Ich soll einen KFA machen. Schön und gut bekomme ich hin. Nun hat er mir einen riesen Text geschrieben was ich bitte beachten soll.
Mein Problem: Unsere Mandantschaft hat den Sitz in Halle, der Gegner in Gronau (Westfalen). Beide haben aber ein Geschäft in Dresden (nebeneinander) und bei diesen Geschäften ist es zum Streit gekommen. Also AG Dresden das ging bis in die 2 Instanz und wir haben den Rechtsstreit gewonnen.
Nun soll ich den KfA machen, wir sitzen auch in Halle und mein Chef schrieb mir als Anmerkung das wir keine Reisekosten und Abwesenheitsgeld gelten machen können sondern was anderes. Ist das richtig? Und wenn ja was kann ich denn anderes geltend machen?
Ich verstehe gerade wirklich nicht was er meint und fragen kann ich ihn auch nicht.
Ich bin (dezent) verzweifelt. Kann mir jemand helfen? Bitte?
KFA Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld
- Anahid
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Selbstverständlich könnt Ihr Reisekosten und Abwesenheitsgeld geltend machen, da Ihr am Geschäftssitz Eures Mandanten in Halle seid. Was anderes gibt es nicht. Keine Ahnung, was er damit meint. Es sei denn, Ihr habt einen Terminvertreter bestellt.
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Hallo,
Dein Chef könnte evtl. die Auslagen nach dem JVEG gemeint haben. Schaue hier mal insbesondere auf § 5 JVEG und § 22 JVEG.
LG
Dein Chef könnte evtl. die Auslagen nach dem JVEG gemeint haben. Schaue hier mal insbesondere auf § 5 JVEG und § 22 JVEG.
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- Anahid
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Die Auslagen nach dem JVEG wären aber für den Mandanten anzusetzen, nicht für den Rechtsanwalt Sonnenblume.
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Das ist mir durchaus bekannt:-).Anahid hat geschrieben:Die Auslagen nach dem JVEG wären aber für den Mandanten anzusetzen, nicht für den Rechtsanwalt Sonnenblume.
Ich dachte nur, wenn der RA von MoonbellG schreibt / sagt "das wir keine Reisekosten und Abwesenheitsgeld gelten machen können sondern was anderes", das er mit dem "was anderes" eben meint, für den Mandanten die Reisekosten / Abwesenheitsgeld, deshalb hatte ich JVEG vorgeschlagen.
LG:-)
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Genau so sieht es aus. Kanzleisitz am Ort der Partei, einfacher geht es doch nicht. Weshalb es da keine anwaltlichen Reisekosten geben soll, erschließt sich mir auch nicht. Da soll sich der Chef mal des deutlich gesprochenen Wortes befleißigen, damit man auch verstehen kann, was er will...Anahid hat geschrieben:Selbstverständlich könnt Ihr Reisekosten und Abwesenheitsgeld geltend machen, da Ihr am Geschäftssitz Eures Mandanten in Halle seid. Was anderes gibt es nicht. Keine Ahnung, was er damit meint. Es sei denn, Ihr habt einen Terminvertreter bestellt.
~ Grüßle ~
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