Differenztheorie ja oder nein?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Binchen24
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#1

15.12.2017, 09:30

Guten Morgen,

ich suche schon seit Tagen nach einer Lösung und zwar habe ich hier einen Fall vorliegen. Mandant wurde wegen 30 Taten angeklagte davon wurde er für 8 Taten schuldig gesprochen und für die anderen 22. freigesprochen.

Muss ich dann überhaupt die Differenztheorie anwenden? Ich verstehe es nicht.

Mfg
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Adora Belle
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#2

15.12.2017, 13:30

Wahrscheinlich schon. Wie lautet die Kosten- und Auslagenentscheidung?
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