Auftrag zur Versteigerung eines gepfändeten Geschäftsanteils

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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renonine
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#1

14.12.2017, 16:11

Hallo zusammen,

wir haben Geschäftsanteile gepfändet und den Beschluss des Gerichts erwirkt, dass die Geschäftsanteile durch Gerichtsvollzieher zu versteigern sind.

So, und nun? :nachdenk Wie beauftrage ich den Gerichtsvollzieher mit der Versteigerung? Über das Formular Vollstreckungsauftrag? Oder gibt es dazu einen formlosen Antrag? Wenn ja, hätte jemand ein Muster für mich?

Vielen Dank für eure Hilfe!!!! :wink2
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AliceImWunderland
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#2

15.12.2017, 08:26

Nicht so schnell. Ich fürchte, ich muss dich etwas ausbremsen. :-?

Ich nehme an, es handelt sich um gepfändete Geschäftsanteile an einer GmbH?

Für die Versteigerung des Gesellschaftsanteils durch den Gerichtsvollzieher muss zunächst der Wert des Gesellschaftsanteils bestimmt werden, denn nach diesem Wert bestimmt sich das Mindestgebot (ähnlich wie bei einer Immobilienversteigerung). Die Wertermittlung muss beim Gericht beantragt werden. Das Gericht wird einen Sachverständigen mit der Wertermittlung beauftragen und der Gläubiger wird dafür für die Einzahlung eines Vorschusses zur Kasse gebeten. Wenn der Wert ermittelt ist, kann das MIndestgebot festgesetzt werden. Dann steht der Versteigerung des Gesellschaftsanteils durch den GVZ nichts mehr im Wege. Und dann erst kommt kein GVZ-Auftrag zum Zug. Die Vorschriften hierzu zum Nachlesen: §§ 814, 817a ZPO.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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renonine
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#3

15.12.2017, 12:21

Die Wertbestimmung des Mindestgebotes ist in dem Beschluss der Anordnung, dass Versteigerung durch GVZ zu erfolgen hat, bereits enthalten. Also erledigt. ;) So und nun will ich den GVZ beauftragen. Wie erfolgt Das? Mit dem Formular oder formlos? Wenn formlos, hat jemand ein Muster?
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#4

15.12.2017, 12:47

Wenn das Mindesgebot durch das Gericht bereits im Pfüb bestimmt wurde (was mich ehrlich gesagt wundert, es ist nicht die gängige Praxis. In der Regel muss hierfür ein SV bestellt werden und der Schuldner angehört werden.), dann würde ich das normale Formular für den Gerichtsvollzieherauftrag nehmen. Es handelt sich ja um die Vollstreckung aus Geldforderungen. Dort kannst du unter Modul O den entsprechenden Auftrag an den Gerichtsvollzieher erteilen.
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#5

15.12.2017, 13:00

Das Mindestgebot war doch nicht im Pfüb bestimmt. :kopfkratz Ich habe einen Beschluss nach dem Pfüb erwirkt, wonach die Versteigerung durch GVZ zu erfolgen hat und Mindestgebot liegt bei ...€. Der Schuldner wurde vorher auch angehört und hat seinen Senf dazugegeben.
Ich werde mal das Formular nehmen, weil -wie du auch sagst- es eine Vollstreckung wg. Geldforderungen ist. Danke dir!
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#6

15.12.2017, 13:03

Gern geschehen. Aber wenn man immer nur so Bröckchen von Sachverhalt hingeworfen bekommt, dann muss man sich mit der Sache unnötig intensiv beschäftigen. Wenn der Sachverhalt und die gegebenen Voraussetzungen direkt in deinem ersten Thread gestanden hätten, hätte ich dir die Frage mit zwei Sätzen beantworten können. ;)
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#7

15.12.2017, 13:21

Ganz ehrlich? Sorry, aber ich glaube, du hast meine Frage nicht gleich richtig verstanden. Sie lautete: Wie beauftrage ich den Gerichtsvollzieher mit der Versteigerung? Über das Formular Vollstreckungsauftrag? Oder gibt es dazu einen formlosen Antrag? Wenn ja, hätte jemand ein Muster für mich? Und deine Antwort waren die Voraussetzungen für eine Versteigerung. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt wären, hätte ich die Frage doch nicht gestellt. Aber gut, Danke, dass du dich so unnötigerweise intensiv mit diesem Thema befasst hast und mir helfen wolltest. ;)
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