Sicherungshypothek

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Lillymaus
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#11

13.12.2017, 11:05

Danke. Dann werde ich es mal so machen wie er es möchte
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icerose
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#12

13.12.2017, 12:32

Anahid hat geschrieben:Hier ist ein Muster für die Eintragung auf mehreren Grundstücken. Natürlich wird da (weil es nunmal so sein muss - mich erschrickt wirklich, dass Dein Chef einen Gesetzestext nicht lesen kann) angegeben, welcher Betrag auf welches Grundstück einzutragen ist. Die Angabe würde ich dann einfach weglassen.
Würd ich auch so machen - wird ja eh moniert und muss dann korrigiert werden. :lol:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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