Streitwertänderung nach Beauftragung in Untervollmacht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Defectio
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#1

21.11.2017, 15:18

Eigentlich ist das ja eine ziemlich simple Frage denke ich, aber ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch :oops:

Wir sind als Unterbevollmächtigte tätig und wurden im Mai beauftragt. Im März wurde der Streitwert ab 28.03.17 festgesetzt, Klage war im September 2016. Woraus nehme ich denn jetzt meine Verfahrensgebühr? Aus dem Klageantrag oder dem festgesetzten Streitwert?

Da ich mir nicht ganz sicher bin und sowas bei uns wirklich nicht oft vorkommt, bin ich da etwas aufgeschmissen :patsch

Schon mal danke für die Hilfe
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Adora Belle
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#2

21.11.2017, 15:37

Kommt drauf an, wann und in welchem Umfang Ihr tätig wart.
Defectio
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#3

21.11.2017, 15:59

Wir haben nur gegenüber dem Gericht angezeigt dass wir in Untervollmacht den Termin wahrnehmen werden, was danach auch gemacht wurde. Mehr nicht.
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#4

21.11.2017, 16:08

Heißt Ihr seid zum neuen Streitwert tätig geworden. Dann rechnet Ihr auf dieser Basis ab.
Defectio
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#5

21.11.2017, 16:10

Super :thx
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