Löschung einer UG ohne Liquidation

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Schneesturm81
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#1

21.11.2017, 09:15

Hallo an alle!

Nachdem ich jetzt das Netz durchforstet habe, ohne etwas Adäquates zu finden, wende ich mich an euch und euren Wissensschatz :wink1

Ich habe eine Handelsregisteranmeldung vorzunehmen und finde kein Muster dazu:

Die Fakten:
UG soll gelöscht werden. Vor einem Jahr ist die Liquidation bereits von uns angemeldet worden, Liquidator bestellt. Alles ordnungsgemäß im Handelsregister eingetragen.
Jetzt kommt raus, der Liquidator hat innerhalb des Sperrjahres nach Androhung eines Bußgeldes durch den Bundesanzeiger lediglich eine 1-Euro-Bilanz veröffentlicht. Die Veröffentlichung der Liquidation (Gläubigeraufruf) ist NICHT erfolgt. Laut Steuerberater hat diese Firma auch nie agiert, der Liquidator hat alles über sich als Einzelkaufmann laufen lassen.
Ich habe beim Handelsregister angerufen, dort wurde mir erzählt, dass eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit nicht infrage kommt. Es wäre eine Löschung ohne Liquidation und ohne Sperrjahr möglich, es gäbe wohl auch ein Muster einer entsprechenden Handelsregisteranmeldung, in welcher jede Menge Versicherungen abgegeben werden müssen (Gläubiger sind befriedigt usw.).
ICH FINDE DIESES MUSTER NICHT!
Gibt es überhaupt die Möglichkeit der Löschung ohne Liquidation aber eben nicht wegen Vermögenslosigkeit?
Wer hat schon einmal so einen Fall gehabt? Gibt es Muster? Oder habe ich die Dame vom Handelsregister völlig falsch verstanden :patsch
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten :thx
Liebe Grüße
Schneesturm
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#2

21.11.2017, 12:07

Eine Löschung der Gesellschaft ohne Liquidation ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Nur (sehr) selten fallen Auflösung und das Erlöschen der Gesellschaft zusammen.

Die Anmeldung lautet in etwa wie folgt:

Ich, der GF, überreiche elektronisch beglaubigte Kopie der Niederschrift über die Gesellschafterversammlung vom ... und melde zur Eintragung in das Handelsregister an:

Die Gesellschaft und ihre Firma sind aufgelöst und erloschen.

Ich, der Geschäftsführer, versichere Folgendes an Eides Statt:

Vermögen und Verbindlichkeiten sind nicht mehr vorhanden, insbesondere stehen keine Zahlungen auf Geschäftsanteile aus. Auch sind keine Ausschüttungen bzw. Auszahlungen des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter über einen ordentlichen Gewinnverteilungsplan hinaus erfolgt. Es sind keine gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten anhängig, an welchen die Gesellschaft beteiligt ist und es liegt kein Fall der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft vor.

Des Weiteren melde ich, der GF, an, dass ich mit Erlöschen der Firma nicht mehr Geschäftsführer bin.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. PS: Beschluss wie bei Liquidation, bloß ohne Liquidatorbestellung.
Schneesturm81
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#3

21.11.2017, 12:35

WOW! Danke!!!

Ist jetzt quasi eine Löschung ohne Liquidation.... aber nicht aufgrund von Vermögenslosigkeit, richtig?

Muss noch dazu sagen, dass der Auflösungsbeschluss der Firma seinerzeit schon bei Anmeldung der Liquidation gemacht und an das Handelsregister übermittelt wurde. In dem Beschluss war auch eine Liquidatorbestellung beinhaltet. Nur, dass die Löschung jetzt halt nicht wie geplant stattfindet...

Muss ich jetzt bei dieser Art der Löschung einen erneuten Beschluss machen, oder kann ich auf den "alten" Bezug nehmen?

Aber das Muster ist schonmal SEHR GUT, endlich was, womit ich arbeiten kann :-)

DANKE DANKE DANKE!!!
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