Stadt übt VorkaufsR aus

Rund um Grunstücks-/Wohnungseigentum/Erbbaurecht
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ultuna

#1

15.11.2017, 09:48

Hallo zusammen,

wir haben jetzt den seltenen Fall, dass die Stadt ihr gemeindliches Vorkaufsrechtsrecht ausübt (Haus liegt in einer Problemgegend und im Rahmen des Stadterneuerungsprogramms 2017 soll der städtebauliche Missstand beseitigt werden..)

Gem. Bescheid der Stadt wird diese nach Unanfechtbarkeit (in einem Monat) die Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch beantragen. Ist damit der ursprüngliche Kaufvertrag aufgehoben oder muss die Aufhebung noch ausdrücklich erklärt werden, auch im Hinblick auf die zu erstattende Grunderwerbsteuer, die der Käufer bereits gezahlt hat? :roll:

Hat jmd. Erfahrung mit der Ausübung des gemeindlichen VorkaufsR? Habe hier leider keine passenden Fälle gefunden...kommt ja auch nicht sooo häufig vor...
Vielen Dank im Voraus! :thx

LG Ultuna
larifari
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#2

16.11.2017, 05:20

Das Verfahren ergibt sich aus § 28 BauGB. Nach Unanfechtbarkeit der Ausübungserklärung würde ich dem FA wahrscheinlich eine Kopie der Ausübungserklärung übersenden und die Aufhebung des Steuerbescheides nach § 16 GrEStG beantragen.
ultuna

#3

21.11.2017, 09:37

Besten Dank an larifari für die Antwort.
Inzwischen haben wir von der Stadt den Auftrag bekommen, einen Entwurf vorzulegen, der die Rückabwicklung des Ursprungsvertrages und die Auflassung mit der Stadt beinhaltet....
und bin jetzt auf der Suche nach einem passenden Mustertext.... :-?
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