Schuldner tut alles um nicht zahlen zu müssen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Bina87
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#1

20.11.2017, 08:59

Guten morgen Ihr Lieben,

ich habe einen Fall in dem ich einfach nicht weiterkomme.

Ich vollstrecke rückständigen Unterhalt und nach Jahren, habe ich es endlich geschafft pfändbares Einkommen des Schuldners zu pfänden. Wobei ich ein Geschäftsführergehalt von 2.250 brutto schon als Lüge empfand. Jetzt muss der Schuldner natürlich auf einmal Teilzeit arbeiten, sodass er nur noch 870 Euro ausgezahlt bekommt, das Gericht hatte die Pfändungsgrenze auf 909 festgesetzt. Die ganze Angelegenheit schreit nach Betrug. Z.B. datiert der Beschluss zur Reduzierung der Stunden auf den 29.09.17. Die Drittschuldnererklärung, dass er 2.250 erhält wurde erst am 11.10.17 abgegeben, was kann ich jetzt machen? Ihn anzeigen? aber bringt das was? Ich verstehe das immer nicht wenn es um Unterhalt geht. Der arme Junge versteht die Welt nicht mehr.....

Und soetwas am Montagmorgen :sad:
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Jule69
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#2

20.11.2017, 12:59

hast du in den PfÜb mit aufgenommen, dass der Drittschuldner dir die monatlichen Gehaltsabrechnungen übersenden muss? Da könnte man z. B. schauen, wieviel Stunden er arbeitet etc.
Und was genau meinst Du mit Beschluss der Reduzierung der Stunden?
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AliceImWunderland
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#3

20.11.2017, 13:25

Der Beitrag ist zwar schon älter, aber immer noch hilfreich:

http://www.iww.de/ve/archiv/lohnverschl ... den-f40408

auch:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rech ... 08304.html

und schau dir bitte die Entscheidung des BAG, Urteil vom 23.04.2008 - Aktenzeichen 10 AZR 168/07 an. Es wird dir weiterhelfen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Bina87
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#4

20.11.2017, 15:16

Ich habe die Gehaltsabrechnungen vorliegen, dort ist nur ein Pauschalhonorar ausgewiesen.

Es gibt einen Beschluss des Gesellschafters der GmbH, der bestimmt, dass der Geschäftsführer (unser Schuldner) jetzt nur noch 20 Stunden arbeitet....
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#5

20.11.2017, 18:17

VIelleicht gibt das ein paar Anregungen:

http://www.iww.de/ve/archiv/lohnverschl ... den-f40408

Vor allem würde ich erst mal in den Geschäftsanteil des Schuldners pfänden, sehr effektiv und meistens wird dann gezahlt.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#6

22.11.2017, 12:38

Habe mir das jetzt alles mal genau durchgelesen. Ich habe ja schon das Arbeitseinkommen gepfändet, ich kann ja jetzt schlecht noch einmal pfänden mit fiktivem Lohn?!

Zudem ist er Fremdgeschäftsführer und hat keine Gesellschaftsanteile inne.

Was mich nervt ist, dass auf der Gehaltsabrechnung für August ein Jahresbruttoeinkomme von 35.000 steht. wie will er da bitte immer nur 2.250 verdient haben? Mich nervt die Akte echt einfach nur so dermaßen
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#7

22.11.2017, 14:38

Pfändest du parallel auch das Konto, auf welches das Gehalt gezahlt wird?
Hat er schon eine Vermögensauskunft abgegeben? Schon Drittauskünfte (Bundeszentralamt für Steuern) eingeholt?
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#8

22.11.2017, 15:31

Ja, Ja und Ja
ich habe gerade herausgefunden, dass eine GmbH einziger Gesellschafter der GmbH ist, wo er Geschäftsführer ist, ich pfände jetzt einfach mal dort auch Arbeitseinkommen um zu sehen ob er da auch noch gehalt bekommt.

Sein Konto auf das die Gehälter gehen hat er schnell ändern lassen, konnte ich aber auf den drei übersandten Abrechnungen sehen, so dass ich das neue Konto jetzt auch schon gepfändet habe....
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#9

22.11.2017, 15:49

:sad:
na dann viel Erfolg.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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