PKH bei Antrag nach § 888 ZPO???

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
Frau Geheimrat
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 334
Registriert: 04.12.2008, 09:12
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#1

15.11.2017, 08:43

Liebe KollegInnen,

nach langer langer Zeit habe ich auf meinem Tisch eine arbeitsgerichtliche PKH-Akte, in der aller Voraussicht nach ein Antrag nach § 888 ZPO (Arbeitszeugnis) vorzunehmen ist. Ich weiß ja, dass die Gewährung von PKH auf ZV-Akten nahezu aussichtslos ist, aber gibt es vielleicht jemanden hier, der Gegenteiliges bestätigen kann? Zumindest in solch gelagerten Fällen?

Nach § 802 ZPO dürfte somit auch das Arbeitsgericht als Prozessgericht erster Instanz zuständig sein.

Zudem stelle ich mir die Frage, wie Ihr den Gegenstandswert bestimmt? Ist es ein Bruttomonatsgehalt wegen des Zeugnisses oder ist es mehr der Hilfswert?

Für Eure Anregungen, Erfahrungen und Tipps wäre ich dankbar!

Frau Geheimrat
Tatjana H.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 955
Registriert: 15.07.2015, 09:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#2

15.11.2017, 09:20

Frau Geheimrat hat geschrieben:Liebe KollegInnen,

nach langer langer Zeit habe ich auf meinem Tisch eine arbeitsgerichtliche PKH-Akte, in der aller Voraussicht nach ein Antrag nach § 888 ZPO (Arbeitszeugnis) vorzunehmen ist. Ich weiß ja, dass die Gewährung von PKH auf ZV-Akten nahezu aussichtslos ist, aber gibt es vielleicht jemanden hier, der Gegenteiliges bestätigen kann? Zumindest in solch gelagerten Fällen?
Giten Morgen, :wink1

also ich hatte da noch keine Probleme mit der PKH bei der ZV. Wir haben das öfter, dass die Arbeitgeber den Lohn nicht zahlen und wenn ich dann für die ZV PKH beantrage hatte ich bislang noch keine Probleme (*auf Holz klopf*)
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

Manieren machen uns zu Menschen

Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.


Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
Benutzeravatar
Frau Geheimrat
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 334
Registriert: 04.12.2008, 09:12
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#3

15.11.2017, 10:38

Darf ich fragen, in welchem Bundesland Du arbeitest?
likema31
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 587
Registriert: 23.06.2009, 21:00
Beruf: Rechtsanwältin

#4

15.11.2017, 16:29

Ich hatte da auch noch keine Probleme. Bundesland: Bayern.
Tatjana H.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 955
Registriert: 15.07.2015, 09:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#5

15.11.2017, 16:41

Frau Geheimrat hat geschrieben:Darf ich fragen, in welchem Bundesland Du arbeitest?
Rheinland-Pfalz
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

Manieren machen uns zu Menschen

Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.


Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
Neffi
Forenfachkraft
Beiträge: 227
Registriert: 09.09.2010, 09:21
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#6

17.11.2017, 14:10

In Bayern funktioniert auch die Übernahme des PKH-Antrags für die ZV nach § 888,da die ja beim gleichen ArbG läuft. Man muss nur beantragen, dass die PKH auch auf die ZV erweitert wird.
Ich bin ein Niemand. Niemand ist perfekt. Ergo: Ich bin perfekt! :yeah :mrgreen:
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät. :pfeif
Antworten