Beschluss OLG im PKH-Verfahren

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BiancaB
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#1

23.10.2017, 14:55

Hallo, ich habe eine Frage:

Wir haben für unseren Mandanten einen Antrag auf PKH gestellt. Dieser Antrag ist mit Beschluss vom LG Koblenz abgelehnt worden. Gegen diesen Beschluss haben wir sofortige Beschwerde eingelegt. Dieser ist mit neuem Beschluss des LG Koblenz nicht abgeholfen worden und zur Entscheidung an das OLG Koblenz weitergeleitet worden. Von dort haben wir nun einen Beschluss erhalten, dass die sofortige Beschwerde zurückgewiesen wurde.

Gibt es noch ein weiteres Rechtsmittel gegen diesen Beschluss des OLG? In dem Beschluss ist nichts vermerkt. Stehe gerade auf dem Schlauch.

Danke für Eure Antworten
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NORTHERN DINO
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#2

23.10.2017, 18:10

Gegen eine PKH-Entscheidung des OLG in erster oder zweiter Instanz ist eine sofortige Beschwerde nicht möglich.
Das OLG kann aber eine Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung zulassen (BGH, Beschl. v. 31.07.2006 - II ZB 17/06).
~ Grüßle ~
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