Bin gerade stark am Überlegen:
Urteil verkündet am 24.01.2017: "Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar."
Vollstreckbare Ausfertigung wurde uns erteilt am 30.03.2017, Urteil der Gegenseite auch zugestellt.
Antrag auf Erlass eines PfÜB haben wir jetzt erst gestellt, jetzt verlangt das Vollstreckungsgericht noch einen Rechtskraftvermerk. Nach so langer Zeit?? Ist das richtig??
Rechtskraftvermerk
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Wie soll das Vollstreckungsgericht ohne Rechtskraftvermerk ausschließen können, dass ein Berufungsverfahren läuft und das Urteil somit mangels Rechtskraft weiterhin nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist?